16. Potsdamer Arbeitsrechtstage der IG Metall Berlin:

"Darf ein Detektiv angeheuert werden?"

30.11.2017 | 34 Kolleginnen und Kollegen aus insgesamt 20 Berliner Betrieben diskutierten vier Tage lang in Potsdam mit renommierten Juristen über aktuelle Gesetzesveränderungen und Rechtsprechung und tauschten Erfahrungen miteinander aus. Einige der ehrenamtlichen Arbeitsrichter, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter kommen schon seit vielen Jahren zu dieser Tagung. Sie sind sich einig: „Es lohnt sich und ist jedes Mal wieder fachlich sehr informativ.“

Gute Themen, gute Leute, gute Ergebnisse: die 16. Potsdamer Arbeitsrechtstage der IG Metall Berlin

Es gab vier Themenschwerpunkte. Martin Fenski, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, startete mit dem Thema Urlaubsrecht. Neben dem Bundesurlaubsgesetz gilt im Organisationsbereich der IG Metall auch der Urlaubstarifvertrag – den aber viele nicht bis ins Detail kennen und der etliches besser regelt als das Gesetz. Themen der Diskussion waren: Wie lange kann der Urlaub ins Folgejahr übertragen werden? Wie sieht es mit dem Abgeltungsanspruch aus – Geld statt freie Tage: Kann dieser Anspruch im Todesfall auch vererbt werden? Gilt der Urlaubstarifvertrag auch für Nichtmitglieder der IG Metall?

Den nächsten Teil gestaltete Henner Wolter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zum Thema Betriebsrat und Arbeitsvertrag. Diese Entwicklung kennen viele aus dem eigenen Betrieb: Wenn eine Stelle neu besetzt wird, sind die arbeitsvertraglichen Bedingungen für den neuen Kollegen meist schlechter als die des Vorgängers. Aber was genau bekommt der Betriebsrat davon eigentlich mit – kennt er die Arbeitsverträge in seinem Betrieb? Hat er überhaupt einen Anspruch darauf? Warum überhaupt sollte er die Verträge kennen? Und wie könnte er das erreichen? Spannende Fragen, spannende Antworten, spannende Diskussionen.

Nicht minder aktuell war das Thema Beschäftigtendatenschutz, zu dem Lukas Middel, Fachanwalt für Arbeitsrecht referierte. Es ging um die aktuelle und die zukünftige Rechtlage. Denn am 28. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Teilnehmer diskutierten anhand von mehreren Praxisfällen darüber, wann welche Mittel der Datenerhebung und -auswertung erforderlich, geeignet und angemessen sind. Darf ein Detektiv angeheuert werden, wenn der Arbeitgeber herausfinden will, ob eine Kollegin tatsächlich krank ist? Ist verdeckte Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten von Beschäftigten zulässig? Wenn ja, wann? Darf der Spind eines Beschäftigten durchsucht werden, wenn ein begründeter Diebstahlverdacht besteht und die entwendeten Gegenstände im Spind vermutet werden?

Am dritten Tag folgte die Besonderheit der diesjährigen Tagung, nämlich der gemeinsame Besuch der Betriebsrätefachtagung der IG Metall in Berlin. Ein besonderes Highlight bot der letzte Tag: In gemeinsamer Seminargestaltung beschäftigten sich Gerhard Binkert, Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg a.D., und Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Es ging um Neuregelungen und Rechtsprechung zum Thema Leiharbeit, Werkvertrag und Fremdpersonaleinsatz. Die Teilnehmenden interessierte die zentrale Frage: Welche Verbesserungen bringt das neue AÜG den Leiharbeitnehmern? Welche Klippen beinhaltet das Gesetz? Welche Umsetzungserfahrungen gibt es mit den Tarifvertrag? Und welche Rechte haben wir als Betriebsrat und wie setzen wir diese im Betrieb durch?

Am Ende stand wieder die einhellige Meinung: „Wir haben viele hilfreiche Informationen bekommen, es waren intensive Tage und wir kommen auch im nächsten Jahr wieder.“ Der Termin steht schon fest: 21. bis 23. November 2018, die ersten haben sich bereits angemeldet.

Von: Sylvia Hellwinkel

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