Veranstaltung am 24. März

Fremdvergabe fair regeln - die neuen Regeln

02.03.2017 | Viele Unternehmen vergeben Aufgaben regelmäßig an Sub-Unternehmen. Damit es bei diesen Auslagerungen fair zugeht, hat die Bundesregierung neue gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit und Vergabe von Werkverträgen erlassen. Diese treten am 1. April 2017 in Kraft. Was aber hat sich geändert? Diese Fragen beantwortet Rechtsanwalt Lukas Middel in einem Tagesseminar am 24. März.

Am 1. April 2017 treten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Leiharbeit und Vergabe von Werkverträgen in Kraft. Ziel ist es, die Spaltung des Arbeitsmarktes durch den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen sowie von Werkverträgen künftig zu verhindern. Die IG Metall passt die Tarifverträge zur Leiharbeit an diese gesetzlichen Neuregelungen an.

Wie aber sieht die neue Gesetzgebung konkret aus? Was verändert sich für die tarifvertragliche Umsetzung? Und was bringen die neuen Regelungen in der betrieblichen Praxis? Um diese Fragen beantworten zu können, veranstaltet die IG Metall Berlin zusammen mit Arbeit und Leben DGB/VHS Berlin-Brandenburg am 24. März 2017 im Hotel Pullman Schweizerhof ein Tagesseminar. Als Referent hat sie den Rechtanwalt Lukas Middel von der <link http: dka-kanzlei.de home.html external-link-new-window external link in new>Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte eingeladen.

Informationen und Anmeldung Arbeit und Leben im IG Metall-Haus, Tel. 030-25387160, E-Mail aulbln@igmetall.de

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