Lernort von Arbeit und Leben am 22. Juni 2016

Informieren, die Belegschaft mitnehmen

03.07.2017 | Kommunikation ist eines der wichtigsten Werkzeuge von Betriebsräten - sowohl nach innen als auch nach außen. Denn wer gut und regelmäßig kommuniziert, kann die Belegschaft hinter sich scharen. Das gilt nicht nur für die anstehenden Betriebsratswahlen, sondern auch darüber hinaus. Wie aber funktioniert gute Kommunikation? Und welche rechtlichen Fragen gilt es zu beachten? Beide Fragen bildeten die Klammer für den Lernort von Arbeit & Leben am 22. Juni im IG Metallhaus.

„Unternehmen haben in Sachen Kommunikation mehr Ressourcen und können im Zweifel perfekt geschulte und gute Kommunikationswerker einstellen. Das können Betriebsräte nicht“, sagte Michael Netzhammer von den <link https: www.gewerkschaftsreporter.de external-link-new-window external link in new>Gewerkschaftsreportern, die für die IG Metall Berlin die Öffentlichkeitsarbeit bestreiten. „Aber sie haben ihr Engagement, im besten Fall einen Draht zu den Beschäftigten und sie wissen, wo diesen der Schuh drückt.“ Nöte, Pläne und Forderungen müssen dann aber auch formuliert werden – in Richtung der Beschäftigten genauso wie Richtung Unternehmensspitze und Öffentlichkeit. Gerade in Krisen ist gute und engagierte Kommunikation wichtig, um die Öffentlichkeit zu informieren und für die eigene Position einzunehmen.

Damit die Kommunikation dann funktioniert, müssen die Weichen vorzeitig gestellt werden. Auch ohne Krise wollen die Beschäftigten, dass der Betriebsrat für sie da ist, zuhört und sich im Sinne der Beschäftigten engagiert und informiert. Kommunikation kann all das vermitteln. Diese ist in jedem Unternehmen ein wenig anders. Für viele Beschäftigten ist das persönliche Gespräch wichtig, andere erreicht der Betriebsrat besser über Aushänge und Flugblätter, eine Whatsapp-Gruppe oder ein Video. Auf die Ressourcen der Betriebsräte und Betriebsrätinnen kommt es ebenfalls an – wer schreibt, wer kann fotografieren, wer verteilt am liebsten Flugblätter? Mit diesem Wissen kann jeder Betriebsrat einen eigenen Kommunikationsplan erstellen. Das gelingt am besten in der Gruppe und einem moderierten Kurs von Arbeit und Leben.

Rechtliche Rahmenbedingungen


„Das Unternehmen muss dafür die notwendigen Mittel dem Betriebsrat zur Verfügung stellen“, zitierte Damiano Valgolio von der <link http: www.dka-kanzlei.de home.html external-link-new-window external link in new>Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte das Betriebsverfassungsgesetz. Was genau das Unternehmen bezahlt, richtet sich auch danach wie es selbst kommuniziert. Gibt das Unternehmen eine Zeitung heraus, darf der Betriebsrat das auch.

Das ist eine wichtige Information für die zwei Dutzend Betriebsrätinnen, Betriebsräte und Vertrauensleute, die an diesem Abend trotz der schweren Gewitter über der Stadt ins IG Metallhaus kommen. Was aber darf ein Betriebsrat veröffentlichen, welche Informationen sind Betriebsgeheimnisse? Jedenfalls sehr viel weniger als Unternehmen gerne glauben machen wollen, sagte Damiano Valgolio. „Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind nur Informationen, die noch niemand kennt und/oder der Konkurrenz direkt und unmittelbar nutzen würde.“

Den beiden Vorträgen folgte eine lebhafte Diskussion, die auch noch am Buffet weitergeführt wurde. Der nächste Lernort zum Thema „BR-Wahlen strategisch vorbereiten“ findet am 6. Juli um 17.00 Uhr statt.

Von: igm

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