JAV Wahlen 2016

Mitbestimmen. Mitentscheiden. Wählen gehen!

20.10.2016 | Unter dem Motto „Mitbestimmen. Mitentscheiden. Wählen gehen!“ können Auszubildende ihre Jugendausbildungsvertreter und –vertreterinnen (JAV) wählen. Die Wahlen finden in den Betrieben zwischen dem 1. Oktober und 30. November statt. Welche Betriebe aber sind dabei? Und wer darf eigentlich wählen? Die Antworten findet Ihr hier.

Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt genau vor, in welchen Betrieben JAV-Wahlen stattfinden müssen. Der Paragraph 60 ist entsprechend lang. Dort steht, dass in Betrieben mit fünf oder mehr beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Wahltag unter 18 Jahre alt sind bzw. noch in der Ausbildung stecken und unter 25 Jahren sind, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Solltet Ihr jedoch bereits eine JAV haben, die erst nach dem 30. September 2015 gewählt wurde, so entfällt eine JAV-Wahl in diesem Jahr. Soweit, so klar.

Benötigt Ihr noch Material für die JAV-Wahl?

Den digitalen JAV-Wahlhelfer – dieser umfassst zum Beispiel einen elektronischen Wahlkalender und einen „Quotierungsrechner“ – könnt ihr <link http: extranet.igmetall.de view_91972.htm external-link-new-window external link in new>aus dem Extranet der IG Metall runterladen. Dort findet Ihr auch ein ausführliches Handbuch zum Wahlhelfer.

Grundlagenseminar für alle gewählten JAVs

Für alle, die gewählt werden, bieten wir übrigens das JAV-Grundlagenseminar (JAV I) an. In diesen Seminaren vermitteln wir alle formalen und rechtlichen Grundlagen und geben praktische Hilfestellungen, wie Ihr als JAVs agieren und handeln könnt. Die Seminartermine sind:

•    29.Januar bis 03. Februar 2017 (Stralsund)
•    19. bis 24. Februar 2017 (Stralsund)
•    05. bis 10. März 2017 (Stralsund)
•    19. bis 24. März 2017 (Stralsund)

Für das Grundlagenseminar könnt Ihr Euch freistellen lassen. Auch das beschreibt das Betriebsverfassungsgesetz (§ 37 Abs. 1), sollte Euch Euer Arbeitgeber danach fragen. Allerdings muss der Betriebsrat zustimmen, was er in der Regel sehr gerne tut.

Bei Rückfragen zum Thema JAV-Wahl beantwortet Euch gerne Constantin Borchelt constantin.borchelt@igmetall.de | 030 253 87 106.

 

Von: cb+ch

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