13.04.2014 | Interessierte können sich noch anmelden zum Seminar mit Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht: "Weg von der Leiharbeit - hin zum Werkvertrag - Betriebsratshandeln" am Donnerstag, 8. Mai in Berlin.
Seminar "Weg von der Leiharbeit – hin zum Werkvertrag: Betriebsratshandeln"
am Donnerstag, 8. Mai 2014
Leiharbeit ist aus der Mode. Das AÜG wurde novelliert, die Leiharbeit Einschränkungen unterworfen. Immer mehr Arbeitgeber weichen deshalb auf die Beschäftigung von Mitarbeitern von Fremdfirmen aus. Diese werden auf Grundlage eines Werkvertrages zwischen der Fremdfirma und dem Arbeitgeber tätig.
Der Betriebsrat hat hier genau hinzusehen: Handelt es sich um eine echte Werkvertragskonstellation und legale Fremdfirmentätigkeit oder liegt verkappte Leiharbeit vor? Wo genau liegen die rechtlichen Grenzen? Wie kann der Betriebsrat taktisch und strategisch vorgehen, wie gelangt er an die notwendigen Informationen?
Welche Tendenzen gibt es in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesarbeitsgerichtes bei der Unterscheidung von legaler Fremdfirmentätigkeit und verkappter Leiharbeit?
Aus dem Inhalt
· Grundlage: Werkvertrag
· Vertragliche Regelungen
· Echte Werkvertragskonstellation?
· Legale Fremdfirmentätigkeit?
· Verkappte Leiharbeit?
· Rechtliche Grenzverläufe
· Informationsbeschaffung durch den BR
· Strategisch-taktisches Handeln
Leitung Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Termin 8. Mai 2014
Dauer 9.30 bis 17 Uhr
Ort Berlin
Teilnahmekosten 210,– Euro, inkl. Seminarunterlagen
Tagungsort/Verpflegung 56,– Euro, zzgl. MwSt.
Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Seminar 214-060
Anmeldung bei Arbeit und Leben, Alte Jakobstraße 149, 10969 Berlin, E-Mail <link>aulbln@igmetall.de