Gericht kippt Hausverbot für Betriebsratsvorsitzenden

Schallende Ohrfeige für Geschäftsführung der Alfred Rexroth GmbH

28.08.2017 | Der Verhandlungsraum im Arbeitsgericht Berlin war mit zahlreichen Betriebsratsmitgliedern aus Berliner Betrieben der Metall- und Elektrowirtschaft bis auf den letzten Platz gefüllt. Schließlich ging es um die Frage, ob das von der Geschäftsführung der Alfred Rexroth GmbH gegen den Betriebsratsvorsitzenden verhängte unbefristete Hausverbot rechtens sei. Oder aber ob der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstoße und das Hausverbot damit nichtig sei.

Alfred Rexroth GmbH: Geschäftsführung verstößt gegen geltendes Recht Foto: netzhammer & breiholz

Der Richter machte in der Verhandlung sehr schnell klar, dass die Störung und Behinderung der Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern gegen geltendes Recht verstößt. Das unbefristete Hausverbot wäre unter den gegebenen Umständen ein klarer Verstoß. Von daher müsse dem Betriebsratsvorsitzenden der Zugang zum Betrieb gewährt werden – zumindest zur Wahrnehmung und Ausübung seines Mandats.

Zuvor hatte die Anwältin der Geschäftsführung in der Verhandlung eine Ausweitung der Auseinandersetzung mit dem Betriebsratsvorsitzenden angekündigt. Es würden zwei Strafanzeigen gegen ihn gestellt wegen vermeintlicher „Verunglimpfung des Geschäftsführers.“ Gleichzeitig laufe ein Betriebsratsausschlussverfahren gegen ihn, das laut Anwältin von einem Teil der Belegschaft initiiert ist.

Sie berichtete allerdings nicht darüber, dass in der Belegschaft ein Gerücht forciert wird, wonach die Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden eine großzügige Abfindung angeboten habe, die diesem angeblich zu gering gewesen sei. „Auch daran ist nichts, aber auch gar nichts wahr“, stellte Lukas Middel von der dka-Kanzlei klar. Er vertritt die Interessen des Betriebsratsvorsitzenden vor Gericht.

„Die Entscheidung des Gerichts das Hausverbot zu kippen, ist deutlich und eine klare Botschaft in Richtung Geschäftsführung, die von der Belegschaft gewählten Interessensvertreter gefälligst zu akzeptieren“, sagte Klaus Abel, der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin.  Ähnlich sieht das Michael Linow, Betriebsratsvorsitzender bei Pepperl & Fuchs, der Teilnehmer der Verhandlung war. „Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden. Mit einem unbegründeten und unbefristeten Hausverbot würde uns Betriebsräten ja praktisch jede Arbeitsgrundlage entzogen. Das darf nicht gestattet werden“.

Entsprechend deutlich fiel dann auch die Entscheidung des Gerichts aus. Die konkrete Zugangsregelung des Gerichts lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Wir werden darüber informieren – und auch über die weitere Entwicklung bei Rexroth.

Von: wosi

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