8. März - Internationaler Frauentag

Schritt für Schritt nach vorn

07.03.2018 | Nur mit Tarifverträgen, engagierten Betriebsräten und Betriebsrätinnen sowie fortschrittlichen Gesetzen werden Frauen Gleichstellung erreichen. Was dafür nötig ist, beschreiben Christiane Benner, Zweite Vorsitzender der IG Metall und Regina Katerndahl, Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin, in ihrem Beitrag für die "Berliner Stimme", den wir anlässlich des Frauentags mit freundlicher Genehmigung der Zeitung der Berliner Sozialdemokratie abdrucken.

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall (c) Annette Hornischer / IG Metall

Regina Katerndahl, Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin (c) Christian von Polentz / transitfoto.de

Vor 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht für sich erkämpft. Das war ein wichtiger Schritt im Kampf für Gleichstellung, der auch heute noch lange nicht zu Ende ist. Ginge es im bisherigen Tempo weiter, würde es nach Berechnungen des Global Gender Gap Report 2017 weitere 100 Jahre dauern, bis Gleichstellung weltweit erreicht ist. So lange werden und wollen wir nicht warten! Darum erhöhen wir das Tempo.

Knapp 680.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich 2017 an der Beschäftigten-befragung der IG Metall beteiligt. Ein Ergebnis war: Für Männer und Frauen ist es ein Kraftakt, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Viele Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit temporär absenken zu können.

„Redet über eure Bezahlung! Denn gerade Frauen sind die Benachteiligten durch intransparente Entgeltstrukturen.“

Die Mehrheit von ihnen kann sich eine Arbeitszeitverkürzung aber nicht leisten. Auf Basis dieser eindeutig formulierten Bedürfnisse hat die IG Metall ihre Tarifforderung für die Metall- und Elektroindustrie entwickelt. 6 Prozent mehr Entgelt und die Möglichkeit für alle Beschäftigten, ihre wöchentliche Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 28 Stunden in der Woche absenken zu können. Mit dieser Wahloption wollen wir mehr Vereinbarkeit ermöglichen. Genau das kann durch die temporäre Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche erreicht werden.

1,5 Millionen Beschäftigte haben mit Warnstreiks und erstmals mit 24-Stunden-Warnstreiks die geforderte tarifliche Wahloption in der Metall- und Elektroindustrie jetzt durchgesetzt: Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können jetzt wählen, ob sie ein tarifliches Zusatzgeld oder acht freie Tage nehmen wollen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber. Der Tarifvertrag sichert zudem den Beschäftigten einen Anspruch auf eine befristete Vollzeit bis zu mindestens 28 Stunden für bis zu 24 Monate zu. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Somit entgehen die Beschäftigten nach der Reduzierung der Arbeitszeit der sogenannten Teilzeitfalle, in der vor allem sehr viele Frauen stecken.

Unser Tarifergebnis ist ein Schritt für mehr Gleichstellung. Auch deshalb, weil es somit für Männer attraktiver wird, temporär auf Teilzeit zu gehen. Durch die rechtliche Sicherheit wird dem „Gespenst“ des Karriereknicks aktiv etwas entgegengesetzt. Tarifverträge und engagierte Betriebsräte tragen nachweislich zu einem geringeren gender pay gap bei. So ist die Lücke in Betrieben mit Tarifvertrag um 10 Prozent geringer.

Dennoch braucht es auch Unterstützung durch den Gesetzgeber. Für uns ist das Entgelttransparenzgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Im Juli 2019 soll zusätzlich eine Evaluation vorgelegt werden, auf deren Grundlage dann weitere Verbesserungen erfolgen. Das Gesetz bietet die Chance für mehr Transparenz über die Entgeltstrukturen in den Betrieben. Im Gesetz steckt die Aufforderung: Redet über eure Bezahlung! Denn gerade Frauen sind die Benachteiligten durch intransparente Entgeltstrukturen. Die Behauptung „Männer verhandeln einfach geschickter und lassen sich nicht so schnell zufrieden stellen“ als angeblicher Grund für Entgeltunterschiede ist mittlerweile sogar wissenschaftlich widerlegt. Eine Studie der Universität Warwick zeigt beispielsweise, dass unabhängig vom Verhandlungsgeschick die Gehaltsforderungen von Frauen deutlich häufiger abgewiesen werden als die von Männern. Deshalb fordern die Gewerkschaftsfrauen schon lange ein Entgeltgleichheitsgesetz.

Seit dem 6. Januar 2018 gilt der individuelle Auskunftsanspruch des Entgelttransparenzgesetzes. Die Beschäftigten haben das Recht, das Durchschnittsentgelt von Kollegen des anderen Geschlechts, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, zu erfahren. Die IG Metall schult ihre Betriebsräte, damit sie die Beschäftigten dabei begleiten können, dieses Recht auch wahrzunehmen. Das Ziel ist, mögliche Entgeltunterschiede nicht nur zu analysieren, sondern sie im nächsten Schritt auch abzuschaffen. Auch aus diesem Grund haben wir ein Verfahren mit dem Titel „Auf geht’s – faires Entgelt für Frauen“ zur betrieblichen Analyse der Entgeltgleichheit entwickelt. Nachdem einige Betriebsräte die Entgeltstrukturen systematisch überprüft hatten, zeigte sich folgendes Bild: In indirekten Bereichen erhielten Frauen rund 10 Prozent weniger Geld als Männer. Das lag an der unterschiedlichen Verteilung auf die Entgeltgruppen. Die Eingruppierung war korrekt.

Die Analyse ergab, dass Frauen überproportional in den unteren Entgeltgruppen zu finden waren und kaum in den oberen. Der Betriebsrat erarbeitet nun Maßnahmen, um Frauen betrieblich auf andere Stellen und somit in andere Entgeltgruppen zu entwickeln. Als Gewerkschaft und betriebliche Interessenvertretung ist es unsere Aufgabe, diesen Weg konsequent weiterzugehen und den neuen Schwung, den das Gesetz mit sich bringt, zu nutzen.

Die öffentliche Hand ist nicht nur als Gesetzgeber in der Pflicht, wenn es um Entgeltgerechtigkeit geht. Viele Frauen arbeiten im öffentlichen Dienst und bei kommunalen Unternehmen. Als Arbeitgeber kann und muss der Staat dafür sorgen, dass die Entgeltentwicklung nicht hinter der Entwicklung in der Industrie zurückbleibt. Auch aus diesem Grund stehen wir solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen von ver.di, die in der aktuellen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes unter anderem eine Entgelterhöhung von 6 Prozent bzw. mindestens 200 Euro im Monat fordern. Ohne diese Entgelterhöhung wird die Lücke zwischen Männern und Frauen noch weiter anwachsen. Auch aus diesem Grund sollte die öffentliche Hand – auch dort wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Verantwortung übernehmen – den Beschäftigten ihren fairen Anteil nicht verwehren.

Für uns ist klar: Gleichstellung ist eine Gerechtigkeitsfrage. Und diese Frage muss auch ganz konkret am Arbeitsplatz beantwortet werden.

Von: Christiane Benner und Regina Katerndahl

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