Aufgaben des Betriebsrates

Mehr Rechte für die Beschäftigten

In Unternehmen mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

Der Betriebsrat

  • sorgt für eine gerechte Eingruppierung
  • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
  • ist vor jeder Kündigung anzuhören
  • setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
  • achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
  • kümmert sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Die Aufgaben

Der Betriebsrat wacht darüber, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

  • Gesetze
  • Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Tarifverträge und
  • Betriebsvereinbarungen

vom Arbeitgeber eingehalten werden.

Arbeitsfelder des Betriebsrats

Soziale Angelegenheiten  

  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
  • betriebliche Lohngestaltung
  • Festsetzung von Prämien und leistungsbezogenen Entgelten

Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung

  • Einstellungen, Versetzungen
  • Beurteilungen
  • Kündigungen
  • Personalplanung
  • Beschäftigungssicherung
  • Berufliche Weiterbildung

Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung

  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren
  • Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Humanisierung der Arbeit
  • Gestaltung der Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung

Wirtschaftliche Angelegenheiten

  • Betriebsänderungen   
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Mitsprache im Wirtschaftsausschuss in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten

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