Betriebsräte/Vertrauensleute

Betriebsräte-Fachtagung zur neuen Gesetzgebung bei Werkverträgen und Leiharbeit

Fremdvergabe fair regeln

03.04.2017 | Seit dem 1. April gelten neue gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit und Vergabe von Werkverträgen. Welche konkreten Fragen sich nun für die betriebliche Praxis stellen, diskutierten 46 Kolleginnen und Kollegen aus 21 Betrieben auf einer Fachtagung mit Lukas Middel von der dka-Kanzlei und Andreas Buchwald von der IG Metall Berlin.

Fremdvergabe und Leiharbeit: Die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben sind nun gut gerüstet

Die Bundesregierung hat den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit auf die politische Agenda gesetzt und reagiert mit der neuen Gesetzgebung auf die von vielen Unternehmen praktizierte Fremdvergabe. Die Fragen und Beiträge der Kolleginnen und Kollegen während der Fachtagung verdeutlichten zugleich: Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze ist aufgrund der zahlreichen Änderungen komplex und mit Blick auf die Umsetzung in der betrieblichen Betriebsratspraxis herausfordernd.

Dr. Lukas Middel und Andreas Buchwald, Bereichsleiter für Industriepolitik der IG Metall Berlin, arbeiteten die Kerninhalte des Gesetzes heraus sowie das Know-how, wie die neuen Regelungen bei der Betriebsratsarbeit zu berücksichtigen sind: die zeitliche Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von 18 Monaten und die Equal-Pay-Regelung, die nach neun Monaten in Kraft tritt. Die tarifvertragliche Umsetzung stand aufgrund der im Gesetz verankerten Tariföffnungsklauseln bei der Überlassungshöchstdauer und dem Gleichstellungsgrundsatz im Fokus.

Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen auf (bestehende) Betriebsvereinbarungen? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsräte zur Missbrauchsverhinderung und Überwachung bei der Fremdvergabe? Die Antworten auf diese Fragen haben sich die Kolleginnen und Kollegen im weiteren Verlauf der Tagung anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis erarbeitet.

Insgesamt zeigen die Eindrücke der Fachtagung, dass das Gesetz einige rechtliche Fragestellungen bereithält, die sich wohl erst mit den Rechtsprechungen der Arbeitsgerichte in den kommenden Monaten klären werden. Gleichzeitig wurde deutlich: Die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsratsgremien werden die Umsetzung der neuen Regelungen im Betrieb engagiert angehen. Denn die Gesetzesänderung birgt auch Chancen, die Arbeitsbedingungen bei der Fremdvergabe maßgeblich im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten.


Von: sr

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