Vier statt zwei Prozent:

Doppelte Leistungszulage im Berliner Metallhandwerk

24.01.2017 | Seit 1. Januar 2017 hat sich die erst im Vorjahr eingeführte Leistungszulage für die Beschäftigten des Berliner Metallhandwerks von zwei auf vier Prozent des tariflichen Grundentgelts verdoppelt. Sie steigt in mehreren Stufen auf sieben Prozent in Mitte 2018.

Bessere Arbeit, mehr Geld: so stimmt die Rechnung! Foto: IG Metall

Die Leistungszulage kann undifferenziert, aber auch individuell differenziert weitergegeben werden. Möglich sind Stufen von null bis 200 Prozent, jeweils in Schritten von 50 Prozent. Wird die Gewährung der Zulage individuell differenziert, so sind die tariflich vereinbarten Kriterien zu beachten. „Eine Differenzierung soll nicht zur Lohneinsparung durch die Arbeitgeber führen“, sagt Burkhard Bildt von der Berliner IG Metall. „Es gilt zu beachten, dass die auszuzahlende betriebliche Lohnsumme gleich bleibt.“

Von: bb

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