Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

In Betrieben mit mindestens fünf Azubis soll eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Die JAV vertritt die Interessen der Azubis und sorgt dafür, dass deren besondere Belange mit Engagement und Power vertreten werden.

Eine starke JAV ist wichtig:

Die JAV kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen, Betriebsvereinbarungen und gültigen Tarifverträge. Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sie sich für die Anliegen der Azubis gegenüber dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ein.

Eine gute Ausbildung:

Im Berufsleben steigen die Anforderungen. Nicht immer wird die Berufsausbildung dem gerecht. Die JAV setzt sich für eine gute Qualität der Ausbildung ein.

Unterstützung im Azubi-Alltag:

Ärger in der Ausbildung, Einschüchterungen und andere Alltagsprobleme: Wer alleine kämpft, kann seine Interessen meistens nicht durchsetzen. Die JAV bietet Unterstützung und steht immer an der Seite der Azubis! Und wenn es mal Stress unter den Azubis gibt, nimmt sie eine beratende und schlichtende Rolle ein.

Deine Rechte:

Stimmt die Ausbildungsvergütung? Muss der Chef die Ausbildungsmittel oder einen Fahrgeldzuschuss zahlen? Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen? Die JAV hat den Überblick über alles, was den Azubis zusteht und informiert sie über ihre Rechte und Möglichkeiten.

Übernahme:

Viel lernen und dann arbeitslos? Das darf nicht passieren! Die JAV streitet für eine Perspektive nach der Ausbildung.

 

Unterstützung bekommen die Jugend- und Auszubildendenvertreter von ihrem Betriebsrat und von ihrem Jugendsekretär bei der IG Metall.

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