Arbeitgeber dürfen Impfstatus abfragen:

3G im Betrieb – was müssen wir beachten?

22.11.2021 | Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, ab Mittwoch sicherzustellen, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete die Arbeitsstätte aufsuchen dürfen. Diese Testung darf auch nicht mehr als unbeaufsichtigter Selbsttest zuhause durchgeführt werden. Die IG Metall-Bildungsstätte am Pichelssee klärt auf – in einer aktuellen Stunde per Zoom am morgigen Dienstag.

Impfen ist eine gute Lösung gegen Ansteckung und Erkrankung

– Arbeitgeber dürfen  jetzt auch den Impfstatus abfragen und diese Information verarbeiten. Gleichzeitig wird wieder eine – verschärfte – Homeoffice-Pflicht eingeführt. Wir versuchen erste Anforderungen und Probleme gemeinsam mit Euch zu lösen.

3G im Betrieb – was müssen wir beachten? Dienstag, 23. November 2021, 18:00 - 19:30 Uhr – unter diesem Link.  

 

 

Von: Constantin Borchelt

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