Sozialwahl 2023

50 Millionen Wahlberechtigte wählen bei der Sozialwahl 2023

01.04.2022 | Die Sozialwahl ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl. Nächstes Jahr finden wieder Sozialwahlen statt. Insgesamt 50 Millionen Wahlberechtigte werden in der Sozialwahl aufgerufen, die Selbstverwaltungsgremien ihrer Sozialversicherungsträger zu wählen. Die Versicherten der Krankenkassen, Rentenversicherung und Unfallversicherungsträger können am 31. Mai 2023 viel bewirken.

Gesucht werden schon jetzt Aktive, die kandidieren wollen. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt und ist nicht zu unterschätzen, denn durch sie werden die Entscheidungsgremien der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung neu besetzt. Mitbestimmung durch die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungen ist viel wert: Die (meist) gewerkschaftlichen Selbstverwalter/ -innen sorgen für versichertennahe Dienstleistungen, gute Gesundheitsförderung und Reha, verbesserte Versorgung chronisch Kranker oder Anerkennung von Berufskrankheiten. Auch zu Sozialgesetzen beziehen sie Position und bringen Forderungen der IG Metall ein.

Die Versichertenvertreter/-innen können eine Menge bewirken, denn ein Verwaltungsrat in der Krankenkasse bzw. eine Vertreterversammlung in der Renten- oder Unfallversicherung sind die höchsten Entscheidungsgremien. Sie entscheiden über die Satzung, die Mittelverwendung und alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um zusätzliche Leistungen oder Behandlungsprogramme der Kasse, um die Qualität von Reha-Maßnahmen oder den Umgang mit Berufskrankheiten.

„Die Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen bestehen in der Regel aus zwei Bänken, einer Versichertenbank und einer Arbeitgeberbank. So spiegelt sich der elementare Gedanke der Selbstverwaltung wieder: Die Träger der Sozialversicherungen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen diejenigen, die die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, diese eben selbst verwalten“, so Regina Katerndahl, Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin. „Also gilt es, mitzubestimmen, damit die richtigen Entscheidungen getroffen werden.“

Für die Gewählten bringt es mehr Fachwissen und Gremienerfahrung. Für neue Gremienmitglieder gibt es eine Einführung und zu aktuellen Themen Fachtagungen. Der Zeitaufwand ist je nach Gremium unterschiedlich und beträgt zwei bis vier Sitzungen im Jahr und eventuell Ausschusssitzungen. Für dieses Ehrenamt gibt es nach § 40 SGB IV eine Freistellung. Wer sich für eine Kandidatur interessiert, muss Mitglied der IG Metall sein, einen Beitrag laut Satzung zahlen und mit den sozialpolitischen Positionen der IG Metall übereinstimmen.  

Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei Regina.Katerndahldon't want spam(at)igmetall.de

Mehr Informationen: igmetall.de/sozialwahl

 

Von: aw

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