Leiharbeit

Achtung: Mitgliedervorteil für Leihbeschäftigte sichern!

29.05.2025 | Die Mitgliedschaft in der IG Metall zahlt sich aus - für Leiharbeitsbeschäftigte auch ganz direkt und im wörtlichen Sinne. Jetzt Extrazahlung bis zum 30. Juni beantragen!

Eine IG Metall-Mitgliedschaft zahlt sich aus - auch im ganz wörtlichen Sinne. (Bild: C.v.Polentz)

Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate IG Metall-Mitglied sind, erhalten bis zu 550 Euro Extrazahlung zum Urlaubsgeld, wenn sie länger als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Kolleginnen und Kollegen von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind, also für über 90 Prozent aller Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Für Beschäftigte, die für Verleihbetriebe ohne Tarif oder eigene Tarifverträge arbeiten – wie beim Personaldienstleister Autovision –, gibt es die Regelung indes nicht.

Neue tarifliche Regelung: Noch bis Ende Mai eintreten und Extrazahlung zum Weihnachtsgeld sichern!

Wer jetzt noch nicht IG Metall-Mitglied ist, aber dennoch von der Extrazahlung zum Weihnachtsgeld profitieren möchte, sollte das schleunigst ändern und einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Denn seit Ende 2023 greift eine verbesserte tarifliche Regelung: Seitdem sind nur noch sechs Monate Mitgliedschaft Anspruchsvoraussetzung. Das bedeutet: Wer noch bis inklusive Mai 2025 Mitglied wird, hat bereits zum Mitgliedervorteil im November 2025 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

Die Extrazahlung erhöht sich dann auf 250 bis 500 Euro – abhängig von der Betriebszugehörigkeit bei Deiner Leihfirma.

Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail beim Arbeitgeber gestellt werden. Wichtig ist, dass IG Metall-Mitglieder einen Nachweis ihrer Mitgliedschaft beifügen.

Hilfe bei der Antragsstellung finden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Servicecenter-Portal der IG Metall.

So funktioniert die Antragstellung:

  • Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  • Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
  • ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.
  • Und danach? Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort.

Links zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen, mehr Informationen zum Thema und weitere praktische Hinweise gibt es hier.

Das Extrageld ist ein Bestandteil des Tarifergebnisses, das die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften im Januar 2020 ausgehandelt haben. Neben dem Mitgliederbonus beinhaltet der Tarifabschluss auch höhere monatliche Entgelte sowie mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Entgelte der Leihbeschäftigten im Osten sind seit Tarifabschluss stärker angestiegen als im Westen, um die Angleichung der Ost- an die Westentgelte zu erreichen. Die Angleichung in dieser Branche ist nunmehr vollzogen: Seit April 2021 erhalten Leihbeschäftigte im Osten genauso viel Geld wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen.

Mehr Geld seit März

3,8 Prozent mehr Geld gibt es seit März in der Leiharbeit. Das ist die zweite und letzte Tariferhöhung aus der vergangenen Tarifrunde. Die Entgeltgruppe 1 liegt nun bei 14,53 Euro pro Stunde – und damit um 13,35 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das ist der größte Abstand seit dessen Einführung.

Die aktuellen Entgelttarifverträge laufen noch bis 30. September 2025, die Verhandlungen beginnen bereits im Juli 2025. Alle Informationen zur Tarifrunde gibt es dann hier: www.igmetall.de/tarifrunden/leiharbeit

Von: ms

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