Elektrohandwerk Berlin

Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrags ab 1. Januar 2016

18.12.2015 | Das Land Berlin gab am 17. Dezember 2015 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Entgelttarifvertrages, inklusive der Entgelttabellen, für die Elektrohandwerke ab 1. Januar 2016 bekannt. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019 und sieht jährliche Steigerungsraten vor.

Der Ecklohn steigt über die gesamte Laufzeit von 12,05 Euro auf 13,45 Euro. „Mit diesem Tarifvertrag schränken die Tarifparteien Lohndumping ein. Die Firmen können sich in ihrem Wettbewerb auf ihre Leistungsfähigkeit konzentrieren“, betonte Burkhard Bildt von der Berliner IG Metall. Das Land Brandenburg veröffentlichte die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Brandenburg. Für beide Länder gilt der gleiche Tarifvertrag.

 

 

Von: bb

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