Corona - Arbeitnehmeranwälte informieren

Belastungsprobe für das arbeitsrechtliche Immunsystem

30.03.2020 | Der notstandsähnliche Ausnahmezustand, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, stellt Arbeitnehmer, Gewerkschaftssekretärinnen, Betriebs- und Personalräte vor große Herausforderungen. Mit einem Sonderbrief informieren die Arbeitnehmer-Anwälte Deutschlands über Neuregelungen und Bedrohungen der Arbeitnehmerrechte.

Bei Betriebsrätinnen, Betriebsräten und sie beratende Rechtanwälte brennt die Hütte. Die Coronakrise wirft existenzielle Fragen auf, für Unternehmen wie Beschäftigte. Betriebsvereinbarungen sind das Mittel der Stunde. Diese Themen branden auch bei den Arbeitnehmer-Anwälten an. „Auf einen kurzen Nenner gebracht, beschäftigen wir uns aktuell mit Kurzarbeit, Kurzarbeit, Kurzarbeit“, sagt Nils Kummert von der Berliner Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte, die im Auftrag der IG Metall Berlin Betriebsräten beiseitesteht.

Die Krise ist auch eine Bedrohung für Arbeitnehmerrechte: „Die Arbeitgeber wollen die Mitbestimmungsrechte am liebsten für ein Jahr aussetzen und sehen nicht, dass mehr denn je Betriebsräte gebraucht werden, um einen sozialen Ausgleich der Interessen in den Betrieben sicher zu stellen und um die Beschäftigten in die Rettung der Betriebe einzubinden“, kritisiert Kummert.

Denn die Mitbestimmung ist ein Mittel, das für Zusammenhalt im Unternehmen sorgen kann. Damit dem aber so ist, müssen Betriebsrätinnen und Betriebsräte über Gesetze und Verordnungen Bescheid wissen. Die aber ändern sich fast täglich. „Deshalb haben wir unseren Sonderbrief herausgegeben und handeln darin für Beschäftigte wie Betriebsräte wichtige gesetzliche Regelungen ab, geben Tipps und erklären Sachverhalte“, sagt Kummert.

Arbeitnehmer-Anwälte in ganz Deutschland
Als Expertinnen und Experten mit langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht beraten und vertreten Arbeitnehmer-Anwälte und -Anwältinnen ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Gewerkschaften. Über die anwaltliche Tätigkeit hinaus bringen sich die Mitglieder der Kooperation auch fallübergreifend in die rechtliche und rechtspolitische Diskussion ein.

Kooperationskanzleien befinden sich in: Berlin, Bremen, Dortmund, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg/Kiel, Mannheim, München, Münster, Nürnberg/Ansbach, Stuttgart und Wiesbaden.

 

 

 

 

Von: Michael Netzhammer

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