25.03.2020 | Der IG Metall-Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen und der Arbeitgeberverband VME übernehmen für Berlin und Brandenburg den Pilotabschluss aus NRW für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie. Der Tarifabschluss beinhaltet Bestimmungen zu Aufzahlungen bei Kurzarbeit, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht bezahlte Freistellungen für Kinderbetreuung in Zeiten von Kita- und Schulschließungen.
Für die reguläre Tarifrunde hatte sich die IG Metall den Dreiklang Entgelt, Zukunft, Angleichung vorgenommen. Dann kam die Corona-Pandemie. Seitdem steht die Gesundheit der Menschen und die Zukunft von Unternehmen und Arbeitsplätzen im Vordergrund. Deshalb haben auch die Tarifparteien im Bezirk für Berlin und Brandenburg den Pilotabschluss aus NRW für die 110.000 Beschäftigten übernommen.
Das haben die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und der Arbeitgeberverband VME am Abend des 24. März 2020 in einem digitalen und telefonischen Verfahren verhandelt. Die Geschäftsstellen der IG Metall informieren aktuell die Mitglieder der Tarifkommissionen in Berlin und Brandenburg jetzt in Telefon- und Videokonferenzen über die Inhalte des Tarifabschlusses.
„Wir müssen in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam handeln, die Beschäftigung sichern und dafür sorgen, dass die Beschäftigten wegen Kurzarbeit und aufgrund von Schul- und Kitaschließungen nicht alleine die Kosten der Corona-Krise tragen müssen“, sagte Stefan Schaumburg, IG Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Diesem Ziel sind wir mit dem ,Solidartarifvertrag 2020' und dem ,Tarifvertrag Zukunft in Arbeit 2020' ein Stück nähergekommen.“
Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:
• Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten für die ersten Monate auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht durch eine monatliche Verteilung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro. Zur Verminderung sozialer Härten, insbesondere bei Kurzarbeit, wird in jedem Betrieb daraus ein Solidartopf eingerichtet. Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden dann in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt.
• Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG). Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern von bis zu 12 Jahren - soweit zwingend erforderlich - mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt.
In Richtung Politik und Arbeitgeber sagte Stefan Schaumburg: „In nicht tarifgebundenen Betrieben und anderen Branchen werden die Beschäftigten mit einem Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 (bei Beschäftigten mit Kindern von 67 Prozent) des Nettoentgelts auskommen müssen. Diese gesellschaftliche Zerreißprobe gilt es zu verhindern. Wir fordern die Bundesregierung auf, hier nachzubessern und die Arbeitgeber zu verpflichten, mindestens den Arbeitnehmeranteil an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten weiterzugeben.“
Aktion: IG Metall Berlin fordert Abgeordnete zu gesetzlichen Verbesserungen auf
„In Berlin werden wir noch heute einen breitangelegten Prozess starten, die hiesigen Abgeordneten aufzufordern, sich mit Nachdruck für eine gesetzliche Verbesserung der Lage einzusetzen. In Anbetracht der anstehenden wirtschaftlichen Herausforderungen haben wir mit den tarifgebundenen Arbeitgebern einen sehr vernünftigen Abschluss erreichen können. Je nach Dauer der Krise, ist dieser aber allein nicht in der Lage, für eine längere substanzielle Absicherung zu sorgen. Daher ist die Politik im Moment ergänzend mit schnellen und nachhaltigen Lösungen gefragt“, sagte Birgit Dietze, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin.
Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden. Es ist eine Erklärungsfrist vereinbart, die am Freitag, 27.03.2020 um 12:00 Uhr abläuft.