Pressemitteilung vom 18. Juli 2016

Berliner Arbeitsgericht zeigt Otis die rote Karte - Werkvertrag-Logistiker müssen Betrieb räumen, sonst wird es teuer

18.07.2016 | So nicht Otis. Der Berliner Aufzugsbauer hat Logistikarbeiten im Lager per Werkverträge an die Rhenus Logistik ausgelagert und damit vor dem Berliner Arbeitsgericht juristischen Schiffsbruch erlitten. Die Richter befanden, es handele sich um Scheinwerkverträge, also verdeckte Leiharbeit. Der Betriebsrat kann das Urteil nun jederzeit vollstrecken.

Schon im Dezember hatte der Betriebsrat bei Otis gegen das Vorgehen der Geschäftsleitung geklagt. Denn die Auslagerung hatte System. Erst wurden Kantine, Pförtner und EDV-Hotline outgesourct. Im Dezember wendete Otis dann das System der Werkverträge auf die Produktion an. Im Wareneingang arbeiteten fortan neben zehn Otis-Beschäftigten sechs Beschäftigte von Rhenus Logistik.

Dagegen hatte der Betriebsrat vor dem Berliner Arbeitsgericht geklagt. Die Beschäftigten befürchteten, Otis werde Stück für Stück die Produktion über Werkverträge auslagern und den bestehenden Metall-Tarifvertrag damit systematisch aushöhlen. „Dem wollen wir einen Riegeln vorschieben, das Urteil gibt uns Rückenwind“, sagte der Betriebsratsvorsitzende Dirk Wüstenberg. Otis soll Mitarbeiter einstellen und nicht auslagern.

„Die gute Nachricht ist, dass Gerichte genau hinschauen, wenn Unternehmen wie Otis Arbeit auslagern. Schweinwerkverträge dulden sie nicht“, sagt Damiano Valgolio von der Kanzlei dka Rechtsanwälte/ Fachanwälte, der den Betriebsrat von Otis vor Gericht vertreten hat. Im Fall von Otis waren die Rhenus-Beschäftigten wie ihre Otis-Kollegen in den Betrieb integriert. Dann aber handelt es sich um verdeckte Leiharbeit, entschied das Gericht. „Dafür aber hätte die Geschäftsführung die Zustimmung des Betriebsrates einholen müssen. Das haben sie nicht. Deshalb müssen die Rhenus-Mitarbeiter das Lager räumen, sonst kann es teuer werden“, erklärt Valgolio.

Der Otis-Betriebsrat weiß, was seine Beschäftigten wünschen. „Wir wollen bei Werkverträgen mitbestimmen und die Fremdvergabe befristen können“, sagt Dirk Wüstenberg. Denn Auslagern kann ein Unternehmen ökonomisch gefährden, weil die Kompetenz im Vertrieb verschwindet und es dann von Fremdfirmen abhängig wird.

Für Rückfragen: Klaus Abel, Erster Bevollmächtigter IG Metall Berlin, Tel.: 0171 2894914

Von: ka

Unsere Social Media Kanäle