RECHT SO! Hitze am Arbeitsplatz - diese Rechte haben Beschäftigte

Den Sommer auch im Job gut überstehen

02.07.2015 | Mit steigenden Temperaturen erhöht sich meist auch die Stimmung. Sie kann jedoch schnell einen Dämpfer erhalten, wenn es zu Problemen im Betrieb kommt. Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender erklärt, was Arbeitnehmer beachten müssen, um die warme Jahreszeit auch am Arbeitsplatz gut zu überstehen.

So schön es ist, am Baggersee oder im eigenen Garten die Hitze zu genießen, so beschwerlich fällt oft das Arbeiten unter diesen Bedingungen. Manche Sonnenanbeter fragen sich da: "Muss ich wirklich am Arbeitsplatz bleiben - oder bekomme ich Hitzefrei?" Die Antwort ist so kurz wie ernüchternd: Nein, es gibt für Beschäftigte grundsätzlich kein Hitzefrei. Allerdings muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten und unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der jeweiligen Dienstleistung gestattet (§ 618 BGB).

Doch heißt dass, dass ich nach Hause gehen kann, wenn der Arbeitgeber gegen diese Pflicht verstößt? Und wann liegt eine Gefahr für Leib und Leben vor? Klar ist jedenfalls: Die Hürde ist hoch. Es reicht nicht, dass die Hitze unangenehm ist, sie muss schon schädlich sein. Genauere Antworten bieten die Arbeitsstättenverordnung sowie die damit verbundene Arbeitsstättenregel ASR 3.5. Gemäß § 3 Abs. 1 ArbStättVO in Verbindung mit Ziffer 3.5 Technischen Regel Arbeitsstätten (ASR) muss in Arbeitsräumen "eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur" herrschen. Die ASR bestimmt grundsätzlich eine Raumhöchsttemperatur von 26°C. Bei darüber liegender Außentemperatur darf jedoch in Ausnahmefällen auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein.

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Von: mm

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