08.10.2024 | Am 7. Oktober 2024 dankte die IG Metall Berlin den ehrenamtlichen Richter/-innen in der Trompete im Haus am Lützowplatz für ihr Engagement. Ergänzt wurde die entspannte Atmosphäre durch die spannende Kunst-Installation von Tracey Snelling mit dem Titel „How We Live“.
Der stellvertretende Vorsitzende im Förderkreis Kulturzentrum Haus am Lützowplatz Peter Senft, eröffnete die Veranstaltung und erläuterte die Bedeutung des Hauses, wobei er die wichtige Rolle der Gewerkschaften und insbesondere der IG Metall für den Kunstverein Haus am Lützowplatz unterstrich.
Rechtsanwalt Damiano Valgolio von der Kanzlei für Arbeitsrecht dka begrüßte die ehrenamtlichen Richter/-innen und die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Frau Dr. Andrea Baer, den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Herrn Dr. Aino Schleusener und den Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Berlin, Herrn Dr. Kay Wollgast sowie die Rechtsschutzsekretär/-innen der DGB Rechtsschutz GmbH.
Damiano Valgolio hob die wichtige Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die großartige Zusammenarbeit für unsere erfolgreiche Rechtsberatung zwischen der DGB Rechtsschutz GmbH und der ehrenamtlichen Tätigkeit von Astrid Diebitsch und Gottfried Dolinski sowie von unseren geschätzten Kolleginnen Franziska Weißbach und Jeanette Krug in der Rechtsberatung der IG Metall Berlin mit der Rechtsanwaltskanzlei dka für unsere Mitglieder hervor. Schließlich gehe es, gemäß dem Titel der Ausstellung, heute auch darum, wie wir arbeitsrechtlich miteinander leben.
In einer erfrischenden Rede bedankte sich Jan Otto, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Berlin, bei den ehrenamtlichen Richter/-innen für das große Engagement und die gelungene Zusammenarbeit mit den Kolleg/-innen der DGB Rechtsschutz GmbH sowie der Kanzlei dka für die erfolgreiche Durchsetzung der gewerkschaftlichen Rechte unserer Mitglieder. Er unterstrich, dass es nach wie vor einen Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit gebe, der auch in modernen Unternehmen der Digitalbranche bestehe. Er betonte, dass die Digitalwirtschaft kein IG Metall-freier Raum sein dürfe. In der aktuellen Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie sei es wichtig, dass die Rechte der IG Metall im Hinblick auf die Ansprache von Beschäftigten stets gesichert seien. „In Zeiten, in der die Wirtschaft unter großem Druck steht, ist es wichtig, dass Gewerkschaften für die Beschäftigten das Recht im positiven Sinne bewegen. Denn es waren die Gewerkschaften, die viele arbeitsrechtliche Errungenschaften in der Geschichte erkämpft haben“, so Jan Otto. „Die ehrenamtlichen Richter/-innen sind ein sehr wichtiger Teil der Rechtsprechung, da sie ihre Lebenserfahrung aus dem betrieblichen Alltag in den Gerichtssaal tragen.“
Auch die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Dr. Andrea Baer, bedankte sich bei allen ehrenamtlichen Richter/-innen und hob ihre Bedeutung als Bindeglied zwischen der Arbeitswelt und der Gerichtsbarkeit hervor. Sie seien essenziell, damit auch Jurist/-innen sich nicht nur in ihrer „Bubble“ bewegen. Die ehrenamtlichen Richter/-innen könnten, so Baer, den Beschäftigten in den Betrieben erklären, wie die Zusammenhänge seien, wenn einmal etwas nicht wie erwartet funktioniere. „Denn gerade heute ist es wichtig, die Menschen mitzunehmen, damit keine Frustration entsteht“, so Baer. „Mit ihren vorausdenkenden Ideen bereichern die ehrenamtlichen Richter/-innen den gerichtlichen Alltag.“ Sie sprach auch die aktuelle Gesetzesänderung des § 50a Arbeitsgerichtsgesetz an und den Erfolg, dass hiermit eine Regelung der Videoverhandlung wie sie § 128a Zivilprozessordnung vorsieht, verhindert wurde. Die Anwesenden bestätigten mit Applaus, wie wichtig eine mündliche Verhandlung in Präsenz als Herzstück eines jeden Gerichtsprozesses sei. Frau Dr. Baer gab einen kurzen Ausblick auf die Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft und erläuterte die Herausforderungen der Digitalisierungsfragen in der Arbeitsgerichtsbarkeit, die ab November erfolgreich mit der Einführung der elektronischen Prozessakte (E-Akte) starten solle. Das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten. Es sieht in dem neu geschaffenen § 50a ArbGG eine Sonderregelung für das arbeitsgerichtliche Verfahren im Vergleich zur zivilprozessualen Regelung in § 128a ZPO vor.
„Es zeigt sich, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Corona-Loch herausgefunden hat und momentan zu viele Verfahren für zu wenige Richter/-innen zu längeren Terminständen führen“, so Baer. „Aber baldige Besserung durch bevorstehende Neueinstellungen sind in Sicht. Die Rechtsprechung ist im Wandel - aktuell vor allem bei den Themen Digitalisierung, Mitbestimmung und Entgeltfortzahlung. Gegenwärtig ist auch das Streikrecht ein großes Thema mit Blick auf die Situation der Kindertagesstätten. Und auch die Vergütung der Betriebsräte bleiben ein spannendes Thema.“
Seinen Ausklang fand der Abend durch die musikalische Untermalung bei einem traditionellen Konzert der Band um Prof. Dr. Henner Wolter.