LERNORT IG METALL-HAUS:

Doppelrolle: Betriebsratsmitglied und Gewerkschafter/in

30.11.2016 | Muss ich als Betriebsratsmitglied Zurückhaltung hinsichtlich meiner gewerkschaftspolitischen Aktivitäten und Äußerungen üben?“ Diese Frage stellt sich regelmäßig für viele Kolleginnen und Kollegen. Wie die aktuelle Rechtslage ist und welche Erfahrungen es hierzu aus dem betrieblichen Alltag gibt, ist Thema des LERNORTs am 8. Dezember sein.

Grundsätzlich gilt: Betriebsräte müssen sich in ihrer Amtseigenschaft gewerkschaftspolitisch neutral verhalten. Sie sind Vertreter der gesamten Belegschaft und jedem einzelnen Beschäftigten verpflichtet – unabhängig davon, ob sie Mitglied der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft sind oder nicht.

Andererseits sind Betriebsratsmitglieder berechtigt, ihre gewerkschaftlichen Rechte in vollem Umfang wahrzunehmen, soweit sie Amtsausübung und Wahrnehmung der Rechte als Gewerkschaftsmitglied trennen. Sie müssen nicht mit „schizophren gespaltenem Bewusstsein“ durch den Betrieb laufen.

In welchen konkreten Situationen kommen diese Grundsätze in welcher Form zum Tragen und wie können diese praktisch gelebt werden? Fachanwalt Nils Kummert von der dka Rechtsanwaltskanzlei wird die Rechtslage erläutern, der Kollege Matthias Weber-Piepenschneider, Betriebsrat bei Redknee, wird über Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis berichten.

Beginn ist um 17:00 Uhr, ab 18:30 Uhr gibt es zum Erfahrungsaustausch auch einen Imbiss. Die Veranstaltung ist kostenlos, bitte meldet Euch per Email an: aulbln@igmetall.de.

Von: sr

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