Corona

Einheitlicher Arbeitsschutz in Pandemie-Zeiten

17.04.2020 | Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 16. April den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser Standard formuliert einen einheitlichen Arbeitsschutz gegen das Corona-Virus.

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am 16. April 2020 gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

„Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards können sich alle verlassen und an diese Standards müssen sich auch alle halten“, sagte der Arbeitsminister. Stefan Hussy sieht die Rolle seiner Organisation insbesondere darin, kleine Betriebe zu beraten, die nicht wie große Betriebe auf eigene Spezialistinnen und Spezialisten zurückgreifen können.

Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wiederaufzunehmen.

Den Betriebsrätinnen und Betriebsräten kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie können dafür sorgen, dass die Standards umgesetzt und eingehalten werden.

 

Von: Michael Netzhammer

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