Tarifrunde 2015

Einigung bei Atos zur Eingruppierung und Tariferhöhung

22.07.2015 | Bei Atos haben sich IG Metall, Metall NRW und Atos angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage auf einen Kompromiss verständigt. Die Eingruppierung wurde geregelt. Die Tariferhöhung 2015 wird auf 2016 verschoben. IG Mitglieder erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich.

Foto: IG Metall

Nach langen und kontroversen Verhandlungsrunden ist es am 17. Juni 2015 gelungen, einen Kompromiss zu den Streitpunkten Tariferhöhung und Eingruppierung auszuhandeln. Die IG Metall hat die schwierige wirtschaftliche Situation bei Atos anerkannt und akzeptiert, dass das Unternehmen in diesem Jahr eine Kostenentlastung benötigt.

Gewerkschaftsmitglieder erhalten Ausgleich

Atos wollte die Tariferhöhung für alle Beschäftigten streichen. Der Kompromiss beinhaltet nun, dass die Übernahme der Tariferhöhung aus der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens auf den 1. Mai 2016 verschoben wird. Gewerkschaftsmitglieder erhalten in diesem Jahr einen finanziellen Ausgleich in Form von vier Einmalzahlungen für die ausbleibende Tariferhöhung. Die Auszahlung erfolgt über einen der IG Metall nahestehenden Verein. Mit den Zahlungen wird die ausbleibende Tariferhöhung nahezu ausgeglichen.

Verbindliche Regelungen für die Ersteingruppierung

Metall NRW, Atos und IG Metall haben sich auf detaillierte Regelungen zur Ersteingruppierung bei der Atos IT und Neueingruppierungen geeinigt. Atos hat sich verpflichtet die Eingruppierungen bis zum 31. Juli 2015 abzuschließen. Beschäftigte, die gemäß der neuen Entgeltsystematik Anspruch auf ein höheres Jahreszielentgelt haben, erhalten ab 1. Juli 2015 und ab 1. Oktober 2015 25 Prozent des Differenzbetrages und ab 1. Juli 2016 den ausstehenden Differenzbetrag. Atos Beschäftigte mit einer Differenz von mehr als 6000 Euro zum Jahreszieleinkommen werden zum 1. Januar 2017 vollständig angepasst. Diese Ansprüche sind rückwirkend gesichert, so dass Beschäftigten, bei denen sich die endgültige Eingruppierung durch einen Wiederspruch verzögert hat, keine Nachteile entstehen.

Atos ist der drittgrößte IT-Dienstleister in Deutschland. Mit dem Unternehmen wurde der bundesweit erste gültige Flächentarifvertrag für ITK-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Zum 1. Juli 2013 und zum 1. Juni 2014 erhielten die an den Tarifvertrag gebundenen Beschäftigten bei Atos 3,4 und 2,2 Prozent mehr Geld. Möglich ist dies durch den neuen Rahmentarifvertrag IT-Dienstleistungen, der seit dem 1. Juli 2013 bei Atos Anwendung findet.

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Von: jk

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