Zwischen Erwerbslosigkeit und Rente:

Festbetrag für Erwerbslose bei Renteneintritt?

27.11.2019 | 20 Teilnehmende und viele gute Gespräche: Die Erwerbslosen-Veranstaltung war wieder ein guter Erfolg.

Erwerbslosenberatung ist fast immer Individual-Beratung

Es sind letztendlich meistens immer Individualfälle in der Beratung von Erwerbslosen, was eine gute Beratung nicht einfacher macht. Das war auch nicht das Ziel der Veranstaltung, sondern uns war es wichtig, erwerbslosen Kolleg*innen auch Anerkennung zu zollen, dass sie an der Mitgliedschaft in ihrer IG Metall festhalten.

Für viele bedeutet das, dass sie, wenn sie in Rente gehen, einen höheren Beitrag von 1,53 € auf 0,5 % ihrer Rente zahlen. Im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedergruppen sind Erwerbslose die Einzigen, deren Beitrag bei Renteneintritt steigt. Wir sollten daher überlegen, ob nicht für Mitglieder, die die zu erwartende Mindestrente erhalten, ein Festbeitrag in Höhe des bisherigen Beitrages festzulegen ist.

Von: Klaus Murawski

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