Heute: Bundestagsabgeordnete kontaktieren

Geplante Kurzarbeiterregelung muss gerechter werden

25.03.2020 | Die geplanten Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung sind notwendig, aber der aktuelle Entwurf vergisst die Beschäftigten. Das ist nicht gerecht. IG Metall ruft deshalb Betriebsräte und Beschäftigte auf, ihre Bundestagsabgeordneten zu kontaktieren, um Nachbesserungen einzufordern.

Appelliert an die Bundestagsabgeordneten (c) Deutscher Bundestag / Achim Melde

Das gesetzliche Kurzarbeitergeld von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern des pauschalierten Nettoentgelts reicht hinten und vorne nicht aus. „Wir wissen im Moment nicht, wie lange die Herausforderungen anhalten und wie sich die wirtschaftliche Lage durch Corona entwickelt. Das anstehende Gesetzespaket ist – daran gemessen – vollkommen unzureichend“, sagt die Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin, Birgit Dietze. Denn auch der gestern erzielte Tarifabschluss für Berlin und Brandenburg gleicht auf Dauer diesen möglichen Lebensstandardverlust nicht aus.

Der Bundestag und der Bundesrat wollen die Rettungsmaßnahmen in dieser Woche final beschließen. Deshalb drängt die Zeit, um auf den Prozess noch im Sinne der Beschäftigten einzuwirken. „Betriebsräte, Vertrauensleute, Beschäftigte sollten deshalb am heutigen 25.3.2020 entsprechende Veränderungen von ihren Bundestagsabgeordneten einfordern“, sagt Birgit Dietze. Dafür stellt die IG Metall Mustertexte bereit, die alle verwenden und falls gewünscht verändern und mit persönlichen Erfahrungen ergänzen können.

Was steht im Appell?
„Unternehmen bestehen nicht nur aus ihren Eigentümern, sondern auch aus ihren Beschäftigten. Und wir – die Beschäftigten – werden schon sehr bald millionenfach in Kurzarbeit sein – mit dramatischen Einkommenseinbußen zwischen 33 und 40 Prozent unseres Nettoentgeltes. Das reicht für viele Menschen in unserem Land bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu finanzieren.

Warum kann die Unterstützung durch den Staat nicht zur Hälfte – und damit in Höhe des Arbeitnehmeranteils – an die Beschäftigten weitergegeben werden? Das würde vielen Menschen sicher sehr über die nächsten Monate helfen und es wäre auch gut für all diejenigen, bei denen sie in der nächsten Zeit ihr Geld ausgeben würden.“

Deshalb ist die Forderung klar: „Wir brauchen eine zwingende Verpflichtung der Arbeitgeber, zumindest die eingesparten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung an die Arbeitnehmer weiter zu reichen", fordert Jörg Hoffmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Diese Forderung soll die Aktion nun untermauern.

Von: Michael Netzhammer

Unsere Social Media Kanäle