Betriebsräte schauen genau hin und handeln

Gute Arbeit im Blick

28.10.2014 | Beschäftigte können auf zwei Ebenen mitbestimmen: in Aufsichtsräten und in Betriebsräten. Beide schauen genau hin und haben immer die Interessen der Arbeitnehmer im Blick. Unmittelbar am Arbeitsplatz spürbar ist die Arbeit des Betriebsrats, der etwa bei Pausen und Überstunden, beim Arbeitsschutz oder bei der Eingruppierung mitredet.

Alle vier Jahre wählen Belegschaften ihre <link http: www.igmetall.de arbeitslexikon-2351-betriebsrat-2714.htm>Betriebsräte. Die letzten Betriebsratswahlen waren im Frühjahr 2014. Die Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb, in dem sie arbeiten und der ein wichtiger Teil ihres Lebens ist. Mit großem Einsatz und viel Engagement tragen die Beschäftigten zum Erfolg des Unternehmens bei. Deshalb ist die Mitbestimmung ihr gutes Recht.

Vorteile in jeder Lage

In Betrieben mit Betriebsrat gibt es nachweislich höhere Löhne und sicherere Arbeitsplätze. Unternehmen mit Betriebsrat zahlen mehr als zehn Prozent höhere Entgelte als solche ohne ein gewählte Arbeitnehmervertreter. Davon profitieren in erster Linie Geringverdiener und Frauen. Über den Betriebsrat bringen Beschäftigte ihre Ideen und Innovationen ein. Betriebsräte entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder bei der Betriebsorganisation. Und auch in alltäglichen Fragen und individuellen Problemen unterstützen die Arbeitnehmervertreter die Beschäftigten: Konflikte mit Vorgesetzten? Fragen nach der Eingruppierung? Probleme mit Diskriminierung? Der Betriebsrat ist die beste Anlaufstelle.

Wissen, was läuft

Mit einem Betriebsrat wissen Arbeitnehmer immer, was im Betrieb läuft. Denn der Arbeitgeber muss den Betriebsrat umfassend informieren, damit er genau das tun kann, wofür er gewählt wurde: die Interessen der Beschäftigten vertreten, für gerechte Bezahlung und faire Arbeitszeitmodelle sorgen sowie im Ernstfall Arbeitsplätze sichern und Härten abfedern.
Welche Entwicklungen und Probleme beschäftigten Betriebsräte?

 

Arbeit sicher und fair gestalten

Die Mitbestimmung sorgt im Betrieb für gute Arbeit. Denn der Betriebsrat hat gesetzliche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte und kann beim Arbeitgeber das ansprechen, was einzelnen Beschäftigten oft nicht möglich ist. Auch wenn alles gut läuft im Betrieb, sind Betriebsräte wichtig. Denn gute Arbeit heißt, sie so zu gestalten, dass sie für alle Mitarbeiter sicher und fair ist. Bei all diesen Punkten hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden:

  • Arbeitszeit, Schichtplan und Überstunden
  • Eingruppierung, Leistungsentgelt, Boni und Akkord
  • Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
  • Aus- und Weiterbildung
  • Unfallverhütung, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Arbeitsabläufen und Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Alltägliches und Soziales, wie Parkplätze, Nichtraucherschutz oder Radio hören.


Außerdem können die Arbeitnehmervertreter die Initiative ergreifen und selbst Vorschläge machen - für die Personalentwicklung, für betriebliche Innovationen oder für Regelungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern und Werkverträgen.

Und was bringt der Betriebsrat noch?

Von einem Betriebsrat hat der einzelne Arbeitnehmer viele Vorteile: Die Arbeitszeit ist in Betrieben mit Betriebsrat kürzer und geregelter als in Firmen ohne Betriebsrat - das gilt sowohl für Unternehmen mit als auch für solche ohne Tarifbindung. In Betrieben mit einem starken Betriebsrat und einem guten, fairen Management gibt es deutlich weniger Arbeitsgerichtsverfahren als im Durchschnitt der Betriebe. 85 Prozent der Auszubildenden in Betrieben mit Betriebsrat sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung sind zufrieden mit ihrer Ausbildung. In Firmen ohne Arbeitnehmervertreter sind es nur 66,9 Prozent.
Nicht in allen Branchen und Unternehmen sind Betriebsräte gleich stark vertreten: stark sind Betriebsräte im verarbeitenden Gewerbe und in der Industrie, relativ schwach sind sie in unternehmensnahen Dienstleistungen. Inhabergeführte Kleinbetriebe sind meist betriebsratsschwach, managementgeführte Konzernunternehmen haben meist Betriebsräte. Da sich die Arbeitswelt und die Arbeitsbedingungen rasant ändern, kann ein Betriebsrat in jeder Form der Beschäftigung beraten und unterstützen.

Betriebsverfassungsgesetz

Ab fünf Beschäftigten im Betrieb sind Betriebsratswahlen möglich. So schreibt es das <link http: www.gesetze-im-internet.de betrvg _blank link>Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor. Es regelt auch deren Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die Geschäftsführung muss dem Betriebsrat genügend Zeit für seine Arbeit lassen sowie Büro, Telefon und anderes zur Verfügung stellen.

Von: igm

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