IG Metall Berlin
10.08.2018 | Für das neue Ausbildungsjahr ändern sich ab September die Sätze der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Berliner Handwerk. Welche Sätze jedoch für wen gelten, das erklärt Burkhard Bildt, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Berlin für das Handwerk.
Die Ausbildungsvergütungen gelten für Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung, sofern sie Mitglied der IG Metall sind und ihr Arbeitgeber Mitglied der Innung ist. Die Ausnahme bildet das Elektrohandwerk. Hier gilt die Ausbildungsvergütung für alle betrieblichen Ausbildungsverhältnisse.
Für alle anderen betrieblichen Ausbildungsverhältnisse lautet der Grundsatz, dass eine angemessene Vergütung zu zahlen ist. Unterschreitet die Vergütung die tariflichen Sätze um mehr als 20 Prozent, ist die Vergütung nicht mehr angemessen. Dann sollten sich Auszubildende an den Betriebsrat oder/und an die IG Metall wenden.
„Wer eine Ausbildungsstelle sucht, sollte versuchen, in einem Innungsbetrieb die Ausbildung aufzunehmen“, erklärt Burkhard Bildt von der Berliner IG Metall. „Ist der Ausbildungsbetrieb kein Innungsmitglied, sollte beim Abschluss des Ausbildungsvertrages versucht werden, die tariflichen Sätze der Ausbildungsvergütungen zu vereinbaren.“
Von: bb
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