Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

Inklusion fördern mit starken Schwerbehindertenvertretungen

28.11.2018 | Was Schwerbehindertenvertretungen (SBV) machen, wissen viele Beschäftigte nicht. Dabei spielen sie für Menschen mit Behinderungen im Betrieb eine wichtige Rolle, wenn sie zum Beispiel Arbeitgebern auch mal die gelbe Karte zeigen. In wenigen Tagen enden die SBV-Wahlen.

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Schwerbehindertenvertretungen haben - wie Betriebsräte - eigene Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Das musste jüngst auch ein Unternehmen erfahren, das einem schwerbehinderten Mitarbeiter gekündigt hatte, ohne den SBV zu konsultieren. Das Arbeitsgericht in Hagen urteilte im März 2018, dass eine unterbliebene Anhörung der SBV eine Kündigung - unter gewissen Bedingungen - unwirksam macht.

Es ist also durchaus sinnvoll, eine starke SBV zu wählen. Das dürfen schwerbehinderte Menschen und alle ihnen gleichstellte, sofern es in ihrem Unternehmen mindestens fünf Menschen mit Behinderungen gibt. Eine SBV besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter. Die neue SBV ist vier Jahre im Amt.

Schwerbehindertenvertreter achten unter anderem darauf, dass geltende Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge eingehalten werden. Sie sind kompetente Ansprechpartner bei Maßnahmen, den Arbeitsplatz zu sichern und beraten beispielsweise Arbeitnehmer, wenn sie den Grad ihrer Behinderung ermitteln und feststellen lassen wollen.

Inklusionsvereinbarungen auf den Weg bringen

Gerade beim betrieblichen Eingliederungsmanagement werden SB-Vertreterinnen und -vertreter hinzugerufen, wenn Schwerbehinderte mehr als sechs Wochen in einem Zeitraum von zwölf Monaten erkranken. „Dann geht es darum, eventuell vorhandene Ursachen zu beseitigen, indem man zum Beispiel den Arbeitsplatz entsprechend anpasst, um Belastungen zu reduzieren“, sagt Burkhard Bildt von der IG Metall Berlin. Die IG Metall unterstützt SBVs bei ihrer Arbeit auf vielen Ebenen. In Berlin beispielsweise organisiert sie viermal im Jahr ein SBV-Forum, lädt dazu regelmäßig Referenten und Referentinnen unter anderem von Krankenkassen ein und diskutiert mit den SBV-Vertreterinnen und -vertretern über Wege, die Inklusion in Betrieben voranzutreiben.

Denn auch das ist ein wichtiges Ziel der SBV, um Schwerbehinderten die Teilhabe im Arbeitsleben zu sichern. Wichtig ist ihre Rolle zum Beispiel, wenn Betriebsräte und Unternehmen eine Inklusionsvereinbarung auf den Weg bringen wollen. So hat die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) bei Siemens eine bahnbrechende Inklusionsvereinbarung auf den Weg gebracht, den der Gesamtbetriebsrat, die Unternehmensleitung und der GSBV im Januar 2018 unterschrieben haben. Siemens hat dafür dann drei Monate später den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2018 eingeheimst.

 

Von: mn

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