Leiharbeit

Jetzt beantragen: Die Mitglieder-Extrazahlung zum Weihnachtsgeld

20.10.2025 | Leihbeschäftigte erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Voraussetzung ist, dass sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt und genau so lange Mitglied der IG Metall sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld muss bis zum 30.11. beantragt werden.

Weitersagen: Mitgliederbonus Leiharbeit bis zum 30. November beantragen! - Bild: IGM

Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2025 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP (ehemals iGZ/BAP) gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben.


So bekommst Du Deine Extrazahlungen

Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Diesem musst Du eine Mitgliedsbescheinigung beilegen. Beides, Antrag und Bescheinigung, kannst Du zum Beispiel in unserem Servicecenter herunterladen (Link unten „Hier beantragen“). Beachte: Herunterladen kannst Du Bescheinigung und Antrag nur zwischen 19. Mai und 30. Juni, sowie zwischen 19. Oktober und 30. November.
Anschließend musst Du die Mitglieder-Extrazahlung nur noch fristgerecht (per Post oder E-Mail) bentragen:

  • Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni
    (Download der Unterlagen nur in diesem Zeitraum möglich.)

  • Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November
    (Download der Unterlagen nur in diesem Zeitraum möglich.)

Hier beantragen

Und danach?
Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an uns. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den Kalender.

Jetzt Extraplus zum Urlaubsgeld sichern! 
Wer noch bis inklusive Dezember 2025 Mitglied wird, hat bereits im Juni 2026 Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld.

 

Mehr Informationen zur Antragsstellung in verschiedenen Sprachen.

Von: igm - as

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