Ratgeber: Deine Rechte in der Berufsschule

Klassenarbeiten sind auch in der Berufsschule angesagt

31.08.2015 | Wer eine betriebliche Ausbildung macht, muss regelmäßig die Berufsschule besuchen - und dafür vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt werden. Welche Rechte und Pflichten Du in der Berufsschule noch hast, erfährst du hier. Berufsschulunterricht ist ein wichtiger Bestandteil Deiner betrieblichen Ausbildung. Der Besuch der Berufsschule ist in der Regel für alle Azubis verpflichtend.

In Ausnahmefällen kann der Klassenlehrer Schüler bis zu zwei Tage im Jahr vom Unterricht befreien. Etwa, um an Betriebsversammlungen mit ausbildungsrelevanten Themen teilnehmen zu können.

Der Unterricht findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Beginnt die Schule vor neun Uhr, musst Du vorher nicht in den Betrieb. Startet der Unterricht erst um zwölf Uhr, kann es sein, dass Du vorher zur Arbeit musst.

Bezahlte Freistellung

Der Arbeitgeber muss die Auszubildenden für den Berufsschulunterricht bezahlt freistellen. Gleiches gilt für Prüfungen und Schulveranstaltungen, schulisch veranlasste Betriebsbesichtigungen oder für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Dafür darf Dir kein Urlaub abgezogen werden. Anders kann es bei freiwilligen Veranstaltungen, wie Klassenfahrten oder Tagesausflügen, aussehen. Hier solltest Du vorher im Betrieb klären, ob Du freigestellt wirst oder ob du Urlaub nehmen musst.

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit


Du bist jünger als 18 Jahre? Dann gilt für Dich:
Hast Du an einem Schultag mehr als fünf Unterrichtsstunden, dann bist Du für den Rest des Tages von der betrieblichen Ausbildung befreit. Dieser Tag wird Dir mit acht Stunden auf die Wochenarbeitszeit angerechnet. Werden an mehreren Tagen die fünf Schulstunden übertroffen, dann gilt trotzdem: Nur an einem Tag pro Woche hast Du nach der Berufsschule frei. An welchem Tag entscheidet der Betrieb. An den übrigen Tagen musst Du nach der Berufsschule zurück an Deinen Arbeitsplatz. Aber auch hier gilt: Die vertraglich geregelte Arbeitszeit darf nicht überschritten werden.
Die Zeit in der Berufsschule und der Weg zum Betrieb sind bezahlte Arbeitszeit. Bei Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (hier sind Zeitstunden à 60 Minuten gemeint) an fünf Tagen müssen Minderjährige gar nicht in den Betrieb. Fällt der Unterricht jedoch einen oder mehrere Tage aus, müssen Jugendliche stattdessen zur Arbeit.
Für Volljährige gilt:
Egal ob Teilzeit- oder Blockunterricht - Dir werden immer nur die reinen Zeitstunden (einschließlich Pausen und Wegezeit) angerechnet. Und zwar nur der Zeitraum, der sich mit den Ausbildungszeiten im Betrieb überschneidet. Wenn die tägliche Arbeitszeit noch nicht überschritten ist, müssen Azubis an allen Schultagen nach dem Unterricht noch in den Betrieb.
Für alle gilt:
Niemand muss die Berufsschulzeit im Betrieb nachholen. Die betriebliche Ausbildungszeit an Schultagen darf der Arbeitgeber auch nicht abweichend von der ansonsten betriebsüblichen Arbeitszeit festlegen, um dadurch die Freistellung zu verringern und somit mehr betriebliche Ausbildungszeit zu erreichen.
In vielen Branchen regeln IG Metall-Tarifverträge, ob und wann Azubis an Berufsschultagen noch in den Betrieb müssen.

Material und Kosten

Das Berufsbildungsgesetz regelt: Alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, müssen vom Ausbildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe.

Klassenarbeiten und Noten

Klassenarbeiten muss der Lehrer mindestens eine Woche vorher ankündigen. Die Anzahl der Klausuren ist in jedem Bundesland anders geregelt, allgemein gilt: Nicht mehr als eine Klausur pro Tag, beziehungsweise drei je Woche. In Ausnahmen sind auch zwei Klassenarbeiten am Tag erlaubt.
Einem Berufsschüler muss die Möglichkeit gegeben werden, eventuelle Defizite auszugleichen. Der Notenschlüssel einer Klausur, also die jeweilige Verteilung der Punkte, muss vorher feststehen und einsehbar sein, damit nachträglich keine Änderungen - auch zum Schutz vor Willkür - möglich sind.

Krank am Schultag

Wenn ein Azubi krank ist und er an diesem Tag Berufsschulunterricht hat, muss er trotzdem den Arbeitgeber informieren - und zusätzlich die Berufsschule. Am besten fragst Du Deinen Lehrer, wie das bei Euch in der Berufsschule mit einer Krankmeldung läuft.
Wer wegen Krankheit eine Klassenarbeit verpasst, muss sie nachschreiben, wenn er wieder gesund ist.
Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also ein ärztliches Attest, musst Du Deinem Arbeitgeber vorlegen. Es ist ratsam, wenn Du auch in der Berufsschule eine Kopie des Attestes vorlegst - gerade wenn Du wegen Krankheit Klausuren verpasst hast. Außerdem ist dann klar, dass Du nicht unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast.

Von: igm

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