Ratgeber der IG Metall

Kurzarbeit - Wir beantworten häufig gestellte Fragen

08.04.2020 | Nach ersten Schätzungen haben 470.000 Betriebe in Deutschland Kurzarbeit angemeldet. Was aber ist Kurzarbeit? Wie funktioniert dieses Steuerinstrument und was bedeutet das für Euch Kolleginnen und Kollegen. Die IG Metall beantwortet hier häufig gestellte Fragen.

Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet: Beschäftigte arbeiten weniger Stunden als gewöhnlich in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Bislang wird Kurzarbeit meistens in Konjunkturflauten eingesetzt, wenn Aufträge und Umsatz fehlen, so wie z.B. während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Durch die Kurzarbeit konnten Beschäftigung und Know-how erhalten bleiben. Nun wird sie auch wegen des Corona-Virus zum Einsatz kommen. Kurzarbeit kann eine gesamte Belegschaft betreffen oder nur einen Teil der Beschäftigten.

Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?
Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen. Vorgesehen ist es für Fälle, in denen Unternehmen einen erheblichen Arbeitsausfall haben, aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Überschwemmung). Das Unternehmen muss vor der Kurzarbeit versucht haben, den Arbeitsausfall zu verhindern, etwa durch Urlaubsgewährung. In absehbarer Zeit muss das Unternehmen wieder zur normale n Arbeitszeit zurückkehren. Wegen des Corona-Virus hat die Bundesregierung den Zugang für Kurzarbeit vereinfacht. Kurzarbeitergeld kann aufgrund einer derzeit befristet geltenden Rechtsverordnung schon gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Ohne diese Verordnung wäre das erst dann möglich, wenn von dem Entgeltausfall von 10 Prozent mindestens ein Drittel der Beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen wären.

Muss ein Arbeitgeber für das ganze Unternehmen Kurzarbeit anzeigen oder können auch nur Abteilungen betroffen sein?
Kurzarbeit muss nicht für den gesamten Betrieb eingeführt und angezeigt werden. Die Kurzarbeit kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschränkt sein.

Was ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung.
Beschäftigte in Kurzarbeit verdienen weniger oder das Entgelt entfällt sogar ganz, bei „Kurzarbeit null“. Das Kurzarbeitergeld (Kug) gleicht das Minus zumindest teilweise aus.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Es ersetzt grundsätzlich rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Bei der Berechnung wird nicht das »normale« Netto aus der Lohnabrechnung verwendet, sondern ein sogenanntes pauschaliertes Nettoentgelt. Die Agentur für Arbeit hält dazu eine Tabelle bereit.

Gibt es Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld?
Für die Beschäftigten bedeutet Kurzarbeit Einbußen beim Entgelt. Die IG Metall fordert, dass Arbeitgeber diese Lohnlücke verkleinern, indem sie Aufzahlungen zum Kurzarbeitergeld leisten. In vielen Branchen und Betrieben wirken tarifliche und betriebliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. IG Metall Geschäftsstellen, Betriebsräte und Vertrauensleute geben dazu gerne Auskunft.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die Arbeitsagentur zahlt Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monate. Die Bundesregierung kann die Bezugsdauer per Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängern.

Muss ich selbst etwas bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen?
Nein, die Anzeige für Kurzarbeit und der Antrag auf Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten werden vom Arbeitgeber gestellt.

Wann und von wem bekomme ich mein Geld?
Du bekommst alles aus einer Hand von deinem Arbeitgeber. Dieser zahlt dein um den Arbeitsausfall reduziertes Entgelt, das Kurzarbeitergeld und etwaige Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes aus. Das Kurzarbeitergeld wird deinem Arbeitgeber anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Für eine starke IG Metall – in der Krise und darüber hinaus
Die IG Metall ist nur so stark und durchsetzungsfähig wie ihre Mitglieder sie machen! Erst recht in Krisenzeiten ist es daher notwendig, die Kollegen und Kolleginnen umfassend zu informieren und für die IG Metall zu begeistern. Gemeinsam werden wir die Corona-Krise meistern und gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Dafür benötigen wir jedoch Eure Unterstützung.
Werdet deshalb jetzt Mitglied der IG Metall: schnell und einfach online www.igmetall.de/beitreten oder das Beitrittsformular herunterladen und per Post an die IG Metall Berlin schicken. Alle Leistungen der IG Metall im Überblick.

Wie wird Kurzarbeit im Betrieb eingeführt?
In Betrieben mit Betriebsrat: Kurzarbeit kann nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden. Betriebsräte sind Garanten für Gute Arbeit: Die Arbeits- und Entgeltbedingungen sind spürbar besser in Betrieben mit Betriebsrat. In der aktuellen Krise haben es bereits viele Betriebsräte geschafft, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durchzusetzen.
In Betrieben ohne Betriebsrat: Hier muss der Arbeitgeber die Einführung von Kurzarbeit mit allen betroffenen Beschäftigten einzeln vereinbaren. Die IG Metall unterstützt dich und deine KollegInnen bei der Gründung eines Betriebsrates.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich Urlaub einbringe?
Dein Arbeitgeber ist in einem gewissen Rahmen gehalten, alles zu tun um den Arbeitsausfall zu vermeiden. Erst wenn das geschehen ist, kann Kurzarbeitergeld bezogen werden. Daher kann dein Arbeitgeber grundsätzlich verlangen, dass Du Urlaub einbringst. Allerdings nur, wenn Du noch ungeplante Urlaubstage hast. Sind diese schon geplant und genehmigt, haben sie sozusagen Bestandsschutz.
NEU: Allerdings gilt nach einer neuen Weisung der BA vom 30.03.2020: Bis zum 31. Dezember 2020 wird die BA davon absehen, die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit einzufordern.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich mein Arbeitszeitkonto abbaue, um den Arbeitsausfall zu vermeiden?
Ja, allerdings nicht ohne Einschränkung. Nicht in allen Fällen muss ein Arbeitszeitkonto eingebracht werden. So sind u.a. Arbeitszeitkonten, die einen festgelegten Zweck haben (z.B. Rentenübergang, Pflegezeit, Elternzeit, Qualifizierung) geschützt. Bei anderen Konten kann z.B. nur ein Teil einzubringen sein. Die neue Rechtsverordnung sieht zur Erreichung der Voraussetzungen für den Kurzarbeitergeldbezug nicht mehr vor, dass Konten ins Minus gebracht werden müssen.

Ich bin Leiharbeitnehmerin bzw. Leiharbeitnehmer, kann ich auch Kurzarbeitergeld beziehen?
Auch dies ist im Rahmen der Krisenregelung befristet möglich geworden. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können seit dem 1. März 2020 Kurzarbeitergeld bekommen. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds gibt es dabei eine Besonderheit: Angesichts der besonderen Situation von Leiharbeitskräften mit wechselnden Einsätzen und Wechseln zwischen Einsatz- und verleihfreien Zeiten ist für die Berechnung das Arbeitsentgelt maßgeblich, das in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor dem Arbeitsausfall durchschnittlich erzielt wurde. In der Praxis bedeutet dies, dass einsatzbezogene Entgelte wie Branchenzuschläge oder sonstige im Einsatz gezahlte Zulagen (soweit sie steuer- und sozialversicherungspflichtig sind) in die Berechnung einzubeziehen sind und den Anspruch auf Kurzarbeitergeld erhöhen.

Kann ich Kurzarbeitergeld beziehen, wenn ich einen 450-Euro-Job habe?
Nein, denn hierbei handelt es sich nicht um ein sogenanntes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. So besteht laut Gesetz kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Was passiert mit der Sozialversicherung?
Für das Arbeitsentgelt, das während der Kurzarbeit verdient wird, tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Sozialbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent. Diese trägt der Arbeitgeber allein. Durch die befristete Krisenregelung wird eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit an den Arbeitgeber zu 100 Prozent erfolgen.

Muss ich das Kurzarbeitergeld versteuern?
Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei. Beschäftigte müssen das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben. Es wirkt sich jedoch auf den Steuersatz aus, dem das übrige Einkommen unterliegt. Dadurch kann das Einkommen nach einem höheren Prozentsatz besteuert werden (Progressionsvorbehalt) und es kann zu einer Steuernachzahlung kommen. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind steuerpflichtig.

Muss ich während der „Kurzarbeit null“ erreichbar sein und zur Verfügung stehen?
Ja, da es sein kann, dass die Kurzarbeit kurzfristig unterbrochen wird und die Arbeit dann wiederaufgenommen werden muss. Solltest Du nicht erreichbar sein und kannst die Arbeit nicht antreten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf meinen Urlaubsanspruch und mein Entgelt während des Urlaubs aus?
Während der Inanspruchnahme des gesetzlichen Mindesturlaubs gilt, dass der Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch mindestens auf das gewöhnliche Arbeitsentgelt hat. Das hat der EuGH zum Fall eines deutschen Arbeitnehmers entschieden. Allerdings hat der EuGH auch ausgeführt, dass die Dauer des Mindesturlaubsanspruchs von vier Wochen im Jahr – im Einklang mit Europarecht – verhältnismäßig reduziert werden kann, sofern infolge von Kurzarbeit ganze Arbeitstage ausfallen.

Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Grundsätzlich ja. Wenn Du diesen aber erst nach Beginn der Kurzarbeit aufnimmst, wird das Entgelt aus deinem Nebenjob bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Dadurch verringert sich das Kurzarbeitergeld. Eine Ausnahme hat die Bundesregierung jüngst befristet bis zum 31. Oktober 2020 für nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommene Nebenjobs in einem Beruf oder einer Branche, die „systemrelevant“ ist, beschlossen. Das Entgelt deines Nebenjobs wird mit dem Kurzarbeitergeld und eventuellem Entgelt aus deiner Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Alles zusammen darf das für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde gelegte Bruttoarbeitsentgelt nicht überschreiten. Dies ist in der Regel in etwa dein normales monatliches Bruttoarbeitsentgelt.

Was passiert mit meiner Entgeltfortzahlung, wenn mein Betrieb in Kurzarbeit geht, während ich krank bin?
Ohne Kurzarbeit gilt: wenn Du arbeitsunfähig wirst, hast Du in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf dein reguläres Entgelt, das der Arbeitgeber dir zahlt. Solltest Du länger als sechs Wochen krank sein erhältst Du danach Krankengeld von deiner Krankenkasse. Wenn Du vor Beginn der Kurzarbeit krank wirst, bekommst Du ab Beginn der Kurzarbeit in deinem Betrieb dein um den Arbeitsausfall vermindertes Entgelt und ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes. Ab der 7. Woche bekommst Du das reguläre Krankengeld von deiner Krankenkasse. Kurzarbeit mindert dieses in der Höhe nicht. Wenn Du bei Beginn der Kurzarbeit bereits im Krankengeldbezug bist ändert sich für dich nichts.

Was passiert, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?
In diesem Fall bekommst Du für die ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers für die nicht ausgefallene Arbeitszeit und ein Krankenkurzarbeitergeld, das in der Höhe dem Kurzarbeitergeld entspricht. Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit bekommst Du das Krankengeld von deiner Krankenkasse. Die Kurzarbeit mindert dieses nicht.

Können Beschäftigte während der angemeldeten Kurzarbeit gekündigt werden?
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Kündigung als letztes Mittel) kann die Einführung von Kurzarbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall als milderes Mittel eine betriebsbedingte Kündigung unzulässig machen. Kurzarbeit schließt jedoch betriebsbedingte Kündigungen nicht aus. Falls tatsächlich eine Kündigung erfolgt, kann Kurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt werden. Vielfach sind deshalb in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen betriebsbedingte Kündigungen für die Zeit der Kurzarbeit ausgeschlossen.

In unserer Firma gilt ein Tarifvertrag der IG Metall, habe ich dadurch Vorteile?
Die IG Metall konnte einige Verbesserungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit durchsetzen. Diese Verbesserungen gelten rechtsicher nur für Mitglieder der IG Metall. Wenn du Fragen dazu hast, dann melde dich bei deiner IG Metall vor Ort. Solltest Du noch kein IG Metall Mitglied sein, findest du hier einen Aufnahmeantrag: www.igmetall.de/beitreten

 

Von: Thomas Weber

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