IG Metall-Tarifkommissionen nehmen Verhandlungsergebnisse von Berlin und Dresden an

Mehr Geld, moderne Arbeitszeit-Regelungen und Gesprächsverpflichtung Ost

24.02.2018 | Die Tarifkommissionen der IG Metall haben die Verhandlungsergebnisse für die Metall- und Elektroindustrie in Berlin, Brandenburg und Sachsen am Freitag in Schönefeld intensiv beraten und einmütig angenommen. Damit steigen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. April 2018 um 4,3 Prozent. Für März bekommen Beschäftigte einmalig 100 Euro, Auszubildende 70 Euro. Zudem treten innovative Regelungen zur Arbeitszeit in Kraft.

Gemeinsam stark - und gemeinsam viel erreicht

Ab 2019 gilt ein neuer Tarifvertrag „Zusatzgeld“. Dieser sieht eine Erhöhung des Jahreseinkommens von 27,5 Prozent des Monats-Einkommens vor. Außerdem zahlen die Arbeitgeber 2019 ein Festbetrag von 400 Euro, der ab 2020 auf 12,3 Prozent des monatlichen Eck-Entgelts umgerechnet wird und ab dann tarifdynamisch steigt. Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können alternativ acht freie Tage wählen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.  „Mit der Kraft unserer Warnstreiks haben wir in jeder Hinsicht ein herausragendes Tarifergebnis erzielt“, sagte Olivier Höbel, Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen. Allein die materielle Seite könne sich sehen lassen. Das Jahreseinkommen von Facharbeitern in der Entgeltgruppe 5 steigt 2019 beispielsweise um 1719 Euro in Berlin-Brandenburg und um 1647 Euro in Sachsen, rechnete Höbel vor.

Auch die Regelungen zur Arbeitszeit können sich sehen lassen. Der Tarifvertrag sichert den Beschäftigten einen Anspruch auf kurze Vollzeit – und damit das Recht, ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate zu reduzieren. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. März 2020.

„Die Alleinherrschaft der Arbeitgeber über unsere Arbeitszeit ist ab jetzt gebrochen, Flexibilität ist keine Einbahnstraße mehr“, sagte Olivier Höbel. In der betrieblichen Umsetzung der neuen Arbeitszeitregelungen gelte ein klares und verstärktes Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte zur Planung und Bemessung von Personal, betonte Höbel. Zukünftig gelten nun zusätzliche Widerspruchsrechte und die Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn tarifliche Arbeitszeiten überschritten werden oder Weiterbildungsmaßnahmen notwendig sind, um Fachkräfteengpässe zu vermeiden.

Mit einem weiteren Tarifvertrag „Mobiles Arbeiten“ hat die IG Metall erstmals einen verbindlichen tariflichen Rahmen zum Thema mobiles Arbeiten durchsetzen können. Auszubildende profitieren von verbesserten Freistellungsregelungen zur Prüfungsvorbereitung: Sie bekommen zwei Tage frei.

Mit Gesprächsverpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Berlin, Brandenburg und Sachsen haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, einen verbindlichen Arbeitsprozess zu beginnen. Beginnend mit Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie wird die IG Metall mit der Gründung einer Ergänzungs-Tarifgemeinschaft den Weg einer forcierten Angleichung der Arbeitsbedingungen, insbesondere bei der Arbeitszeit, einschlagen.
 
„Wir haben mit diesem Abschluss ein ausgezeichnetes Ergebnis erreicht: Damit fließt deutlich mehr Geld in die Taschen der Metallerinnen und Metaller. Zudem ermöglicht er Arbeitszeiten, die zum Leben passen, und mehr Mitbestimmung im Betrieb“, sagte Olivier Höbel, Bezirksleiter der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen. Juristische Einschüchterungsversuche der Arbeitgeber seien auf ganzer Front ins Leere gelaufen.  „Mit der Ergänzungs-Tarifgemeinschaft beschreiten wir den Weg einer Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten, der für Betriebe unterschiedliche Geschwindigkeiten zulässt. Wir wollen damit gute Beispiele schaffen, an denen sich weitere Belegschaften orientieren können.“

Von: md

Unsere Social Media Kanäle