Betriebsrätepreis 2022

Nominiert für den Betriebsrätepreis 2022: CARIAD Gesamtbetriebsrat

10.11.2022 | Der Betriebsrätepreis 2022 wurde am 10. November in Bonn verliehen. Als eines von zwölf Projekten hat es der Gesamtbetriebsrat von CARIAD mit der Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) »Mobiles Arbeiten im In- und Ausland« unter die Nominierten geschafft. Insgesamt hatten sich 60 Projekte um den Betriebsrätepreis 2022 beworben.

Präsentation der CARIAD-Gesamtbetriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten - Alle Fotos: Deutscher Betriebsrätetag

Am 10. November in Bonn im Wasserwerk, dem ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages

CARIAD wurde in Zeiten der Corona-Pandemie gegründet. Im Unternehmen arbeiteten also alle gezwungenermaßen vom ersten Tag an mobil. Für die Belegschaft von CARIAD war Homeoffice etwas eingeübtes und Normalfall. Aber es gab keine Regelungen zum Mobilen Arbeiten. Vor allem nicht zum Mobilen Arbeiten im Ausland. Das mobil gearbeitet werden darf, ist im Haustarifvertrag der CARIAD geregelt. Die konkrete Ausgestaltung haben die Betriebsräte verhandelt.

„In der Pandemie haben unsere Kolleginnen und Kollegen sehr flexibel reagiert und im Homeoffice gearbeitet. Es wurde klar, dass sie sehr zufrieden sind, wenn es ihnen ermöglicht wird, ihre Arbeitszeiten den persönlichen Bedürfnissen und den familiären Anforderungen anzupassen. Und zwar auch wenn Kolleginnen und Kollegen im Ausland arbeiten wollen“, berichtet Britta Berlet, Verhandlerin bei der Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) und Vorsitzende des Betriebsrats der Region Nord-Ost. „Es geht darum, dass die Beschäftigten bei uns die Verantwortung übernehmen. Wir schenken ihnen damit das Vertrauen, weil sie selbst am besten wissen, wann und wo sie erfolgreich arbeiten.“ Die Verhandlungen führte Britta Berlet gemeinsam mit Gerhard Retzer, Betriebsratsvorsitzender der Region Süd-Ost von CARIAD.

Was sieht die Gesamtbetriebsvereinbarung vor?

  • Es gibt keine pauschale Begrenzung der Tage mobiler Arbeit im Inland.
  • Mobile Arbeit im Ausland: Momentan gibt es Regelungen für sechs Länder à 20 Arbeitstage pro Land im Jahr.
  • Max. Flexibilität bei der Einteilung der Arbeitszeit nach persönlichen Interessen
  • Die Beschäftigten entscheiden, für welche Aufgabe welcher Arbeitsort optimal ist.
  • Einfache Dokumentation in der Abwesenheitserfassung

Die GBV ist iterativ ausgelegt. Nach 12 Monaten erfolgt eine Überprüfung der Regelungen und Gespräche der Betriebsparteien werden aufgenommen. Der Bedarf an weiteren Ländern wird im Austausch mit den Beschäftigten geprüft. Seit Inkrafttreten der GBV und insbesondere in den Sommermonaten haben sehr viele Kolleginnen und Kollegen mobil im Ausland gearbeitet

Zum Vorgehen berichtet Britta Berlet: „Zusammen mit den Beschäftigten und dem Unternehmen hat der Gesamtbetriebsrat die GBV „Mobiles Arbeiten im In- und Ausland“ in mehreren Verhandlungs- und Abstimmungsterminen erarbeitet. Gerade das Arbeiten im Ausland war Neuland für uns und hierfür haben wir die Teams-Community ‚mobile work from anywhere‘ in die Verhandlung mit einbezogen. So war der Verhandlungsprozess transparent und beteiligungsorientiert. Gemeinsam mit der Gruppe konnten wir eine gute Basis für die Verhandlungen schaffen.“

Der Betriebsräte-Preis ist eine Initiative der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ aus dem Bund-Verlag Frankfurt. Er wird seit dem Jahr 2009 vergeben. Preiswürdig sind Mitbestimmungs-Initiativen, die beispielsweise zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt von Arbeitsplätzen oder zur Bewältigung von Krisen im Betrieb führen oder geführt haben. Eine Experten-Jury, mit Vertretern aus Betriebsratspraxis, Gewerkschaften und Wissenschaft, traf die Auswahl unter den über 60 eingereichten Projekten.

Hier gibt es mehr Informationen zum Betriebsräte-Preis 2022:

 

Von: Andrea Weingart

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