25.03.2020 | Weil Kitas und Schulen geschlossen haben, betreuen viele Beschäftigte ihre Kinder zuhause. Eine Art von Kurzarbeitergeld erhalten sie bislang nicht. Das hatte die IG Metall kritisiert. Nun will die Bundesregierung nachsteuern – über eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes.
Kitas und Schulen sind dicht. Was zum Schutz der Bevölkerung ein richtiger Schritt ist, bedroht jedoch zahlreiche Eltern, die deshalb ihre Kinder zuhause betreuen müssen und deshalb in vielen Betrieben kein Entgelt erhalten. Mit dem Pilotabschluss in NRW und dessen Annahme im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen sind Familien in der Metall- und Elektroindustrie etwas bessergestellt. Denn sie können auch für Kinder im Alter von 9, 10 und 11 Jahren ihre Arbeitszeit um acht Tage mindern, zudem erhalten sie fünf Tage zusätzlichen Urlaub. Für nicht tarifgebundene Unternehmen gilt das in der Regel nicht.
Familien ohne solche Regelungen können so noch schneller in eine soziale Schieflage geraten, die weder ihre Kinder noch sie selbst zu verantworten haben. Das kann viele treffen. Laut Mikrozensus arbeiten in Paarhaushalten, in denen das jüngste Kind unter zwölf Jahre alt ist, in 924.000 Fällen beide Elternteile in Vollzeit, in 2.236.000 Fällen ein Elternteil in Vollzeit, der andere in Teilzeit. Bei Alleinerziehenden, bei denen das jüngste Kind unter zwölf Jahren alt ist, arbeiten 257.000 in Vollzeit und 365.000 in Teilzeit. Auf die damit einhergehenden sozialen Härten hatte die IG Metall die Bundesregierung hingewiesen. „Die Corona-Pandemie darf nicht zu sozialen Verwerfungen führen, wir müssen ihr in gemeinschaftlicher gesellschaftlicher Verantwortung begegnen", sagte Jörg Hofmann, der Erste Vorsitzender IG Metall.
Die Bundesregierung hat nun im Rahmen ihrer geplanten Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes einen Passus hinzugefügt, der genau diesen Zustand aufgreift. Als Lösung sollen Sorgeberechtigte, die ihre Kinder erziehen, eine Entschädigung von 67 Prozent des Nettogehaltes erhalten – allerdings längstens für sechs Wochen und höchstens 2.016 Euro. Das ist sehr viel besser als nichts – aber deutlich zu wenig, um gerade Eltern abzusichern.
„Die konkreten Regelungen im Infektionsschutzgesetz – 67 Prozent des Nettoentgelts zeitlich befristet – sind richtig, aber unzureichend. Vielen wird das Geld fehlen, um ihre Mieten zu zahlen und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die soziale Balance der Hilfspakete kommt damit ins Wanken“, lobte und kritisierte Jörg Hofmann am Montag, den 23. März das Gesetzespaket.
Kinder und Home Office – so gelingt das
Eine solide finanzielle Grundlage legt die Basis, dass Familien gut durch die Krise kommen. Denn viele Familien stehen auch vor anderen Herausforderungen, zum Beispiel der Frage, wie Familien die Zeit mit den Kindern und Home Office gut verbinden. Es gibt ein paar Tipps, die helfen können.