Bildungsprogramm 2025

Schon Seminare für 2025 gebucht?

26.11.2024 | Im neuen Jahr arbeitet die IG Metall Berlin mit der Betriebsräte Bildung Berlin-Brandenburg-Sachsen zusammen. Für Berlin gibt es ein spezielles Angebot an Seminaren. Das Angebot ist vielfältig: Kommunikation, BR-Grundlagen, Arbeitsrecht, Entgelt/ Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Betriebswirtschaft, Zukunft der Arbeit, Wahl, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung und mehr.

Mit dem Bildungsprogramm der Betriebsräte Bildung BBS ist das Buchen von Seminaren jetzt super-einfach: Die PDF ist so gestaltet, dass die Seminare direkt online gebucht werden können. Schaut doch einfach mal rein in das Angebot. Die Betriebsräte Bildung BBS organisiert gerne auch auf Euer Team und Unternehmen zugeschnittene Seminare.

Im Bereich der Kommunikation gibt es in Vorbereitung der Betriebsratswahlen im kommenden Jahr immer etwas zu tun. Probiert eins der Seminare aus: Betriebliche Kommunikation, Grundlagen der Kommunikation mit Video, Kommunikationsplan erstellen und mehr… Die Beschreibung der einzelnen Seminare findet Ihr direkt im Online-Programm.

In Berlin ist es für alle deutlich einfacher, denn es kann Bildungsurlaub/ Bildungszeit beantragt werden. Wie das geht und was zu tun ist, erklären wir hier:

Alle in Berlin beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Wer sich in anerkannten Seminaren – wie denen von Betriebsräte Bildung Berlin-Brandenburg-Sachsen – beruflich oder politisch weiterbilden will, wird dafür von der Arbeit freigestellt.

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt oder den Lohn für diese Zeit weiter. Bei Auszubildenden beschränkt sich der Anspruch auf politische Weiterbildung.

Der Anspruch beinhaltet für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 25. Lebensjahr zehn Tage in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Wer jünger als 25 Jahre ist, der hat sogar jedes Jahr Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub.

Dem Arbeitgeber ist so früh wie möglich, mindestens sechs Wochen vor der Freistellung, formlos und am besten schriftlich mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt der Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird.

Der Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung ist dem Arbeitgeber auf Verlangen vorzulegen.

Abgelehnt werden kann der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber grundsätzlich bis 14 Tage nach der Antragsstellung und dann schriftlich. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen oder wenn in einem Betrieb mit nicht mehr als 20 Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr bereits so viele Tage Bildungsurlaub genommen wurden, wie das 2,5fache der Beschäftigtenzahl.

In all diesen Fällen ist der Bildungsurlaub innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung bevorzugt zu gewähren.

Im Klartext:

Der Arbeitgeber hat den Bildungsurlaub nicht zu genehmigen, er kann ihn nur in wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Die Beschäftigten entscheiden allein, welches als Bildungsurlaub anerkannte Seminar der politischen Bildung er/sie besuchen möchte. Der Arbeitgeber hat auf die Auswahl des Seminars keinen Einfluss. Beschäftigten dürfen aus der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub keine Nachteile entstehen.

Wird der Bildungsurlaubantrag vom Arbeitgeber abgelehnt, sollten der Betriebsrat oder der Bildungsbeauftragte und die IG Metall Berlin informiert werden.

Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/

Von: Andrea Weingart

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