Eine starke Stimme für Auszubildende:

So geht Wählen heute

28.09.2020 | Alle zwei Jahre wählen Auszubildende, Werks- und dual Studierende ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung in ihrem Unternehmen. Wer aber darf wählen, wer kandidieren? Und warum macht das alles so viel Sinn? Wir beantworten die Fragen zur JAV-Wahl.

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Jugend- und Auszubildendenvertretende wachen in ihrem Betrieb über die Ausbildungsqualität, setzen sich für Gleichberechtigung ein, machen Verbesserungsvorschläge und können Kritik am Arbeitgeber üben. Aufgrund ihres Mandates sind sie durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Sie sprechen also auf Augenhöhe mit Werks- und Ausbildungsleitung.

Wer aber darf wählen, wer gewählt werden? Was sind die Vorteile eines JAV-Mitglieds und warum ist die Wahl wichtig?

Die dafür notwendigen Grundlagen erfahren gewählte JAVis – so kürzen sich viele Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter gerne ab – in Fortbildungslehrgängen der IG Metall. „So ein Seminar ist super spannend“, sagt Dilara Wappler, JAVi beim Berliner Unternehmen G-Elit. Denn hier erfahren wir, was wir dürfen und wie wir unseren Ideen und Rechten auch Nachdruck verleihen können.“

FAQ Jugendauszubildendenvertreter: Wer, wie, was, warum: Wer nicht fragt, bleibt dumm

Wer wählt die JAV?

Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 und alle Auszubildenden unter 25 Jahren. Hierzu zählen auch Volontäre und Volontärinnen, Umschüler und Umschülerinnen im Betrieb, Teilnehmende an berufsvorbereitenden Maßnahmen, dual Studierende sowie Studierende, wenn sie als Bestandteil ihres Studiums im Betrieb ein Praktikum absolvieren. Ausschlaggebend ist das Alter am Wahltag.

Wer darf für die JAV-Wahl kandidieren?

Kandidieren darf, wer zu Beginn der Amtszeit das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (also seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert) hat – auch wenn die Ausbildung oder das duale Studium bereits abgeschlossen ist. Nicht kandidieren dürfen Mitglieder des Betriebsrats.

Kann man in jedem Betrieb eine JAV wählen?

Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung könnt Ihr bilden, wenn es in Eurem Betrieb oder Unternehmen einen Betriebsrat gibt sowie fünf jugendliche Beschäftigte (unter 18) bzw. Beschäftigte in einer Berufsausbildung unter 25 Jahren. Dazu zählen neben Auszubildenden, Umschülerinnen, dual Studierende, Volontäre und Praktikantinnen.

Bei uns gibt es noch keine JAV – was tun?

Wichtigster Ansprechpartner für die JAV-Wahl ist der Betriebsrat (BR). Denn nur der kann den Wahlvorstand einberufen. Der Wahlvorstand organisiert und leitet die JAV-Wahl. Wenn Du in deinem Betrieb eine JAV-Wahl auf die Beine stellen willst, wende Dich an Deinen Betriebsrat und/oder Deine Gewerkschaft. Sie helfen bei der Durchführung der Wahl und unterstützen die JAV in ihrer Arbeit.

Wann ist die nächste JAV-Wahl?

JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre in den Betrieben statt. Diesen Oktober und November ist es wieder soweit. Bundesweit wählen tausende Auszubildende, dual Studierende und jugendliche Beschäftigte dann ihre JAV.

Warum ist die Wahl wichtig?

Mit der Wahl kannst Du jenen Kandidatinnen und Kandidaten eine Stimme geben, die Du für die besten hältst und so für einen schlagkräftigen JAV sorgen, der dann Deine Interessen gut vertritt. Je mehr Auszubildende und Studierende wählen gehen, desto stärker ist das Mandat der JAV, weil Arbeitgeber sehr genau registrieren, ob die Auszubildenden hinter ihrem JAV stehen oder nicht. Du findest keinen Kandidaten, keine Kandidatin geeignet, dann trete selbst an!

Wie schützt das Betriebsverfassungsgesetz JAV-Mitglieder?

Damit JAV-Mitglieder ohne Angst vor negativen Konsequenzen handeln können, schützt sie das Gesetz. So dürfen JAVis in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden, auch nicht bei ihrer beruflichen Entwicklung. Sie können nur eingeschränkt gekündigt werden und müssen vom Arbeitgeber nach der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Wie kann ich mich als JAV weiterbilden?

Um die Auszubildenden auch gut vertreten zu können, benötigen JAVis Fachwissen in den unterschiedlichsten Feldern. Dieses Know-how erlernt Ihr in ganz unterschiedlichen Seminaren (JAV I-Seminartermine, siehe unten), die die IG Metall für JAV-Mitglieder anbietet. Der Vorteil der IG Metall-Kurse: Ihr lernt Gewerkschaftsarbeit auch sehr praktisch, denn niemand weiß besser wie man etwas für Beschäftigte erreicht als die IG Metall und IG Metall-Betriebsräte und Betriebsrätinnen. Für diese Seminare und Fortbildungen muss Dich der Arbeitgeber freistellen.

Ihr habt noch Fragen?

Eure IG Metall-Geschäftsstelle Berlin beantwortet diese gerne. Ruft unseren Jugendsekretär Simon unter Tel: 030.25387.120 an.

Von: Simon Sternheimer

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