Jenoptik Diade Lab

Sonderzahlung: Beschäftigte gewinnen auch zweites Verfahren

15.02.2017 | Knausern kostet. Jenoptik Diode Lab hat nun auch das zweite von fünfzehn beim Arbeitsgericht Berlin anhängigen Verfahren verloren. Auch der zweite Richter urteilt: Das Unternehmen hat die gesamte Sonderzahlung zu leisten. So sehen es auch Kläger und IG Metall. Nun ist Einsicht gefragt. Dann bekommen die Beschäftigten ihr Geld und der Vorstand kann sich auf wichtigere Aufgaben konzentrieren.

(c) Christian von Polentz/transitfoto.de

„Jenoptik hat nun auch das zweite Verfahren verloren. Beide Urteile, gesprochen von unterschiedlichen Richtern des Berliner Arbeitsgerichtes, bestätigen die Sichtweise von Beschäftigten und IG Metall“, sagt Ingo Harms, der für Adlershof zuständige Gewerkschaftssekretär der IG Metall Berlin. Dreizehn weitere Verfahren stehen vor dem Arbeitsgericht noch aus. „Es ist an der Zeit, dass die Unternehmensleitung die Reißleine zieht und die Urteile akzeptiert. Das entlastet die Beschäftigten, die Gerichte und schlussendlich auch Jenoptik selbst.“
 
Zum Hintergrund: Es geht um eine Sonderzahlung um die 2.000 Euro, die den Beschäftigten zustehen. Diese Zahlungen basieren auf dem Anerkennungsvertrag zwischen Jenoptik Diode Lab und der IG Metall aus dem Jahr 2014. Die Konzernleitung aber verweigert seit mehr als einem Jahr, den kompletten Betrag der Sonderzahlung auszuzahlen. Dagegen hatten IG Metall und 15 Beschäftigte geklagt.
 
Geld verdient Jenoptik – auch dank seiner Beschäftigten – genug. „Wir sind sehr, sehr gut im Januar gestartet“, hatte Vorstandschef Dr. Michael Martin bei der Vorlage vorläufiger Geschäftszahlen für 2016 der dpa Anfang Februar 2017 gesagt. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) kletterte Dank Kosteneinsparungen (!) auf mehr als 68 Millionen. Finanzvorstand Hans-Dieter Schuhmacher hatte von einem Rekordwert gesprochen.
 
Vor Gericht klang das noch anders. Da malten die Vertreter des Unternehmens noch dunkle Wolken an den Himmel des Arbeitsgerichts, so als stünde Jenoptik der Sonderzahlungen wegen ganz knapp vor dem geschäftlichen Aus.

Von: ih

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