Atos IT, s+c, BULL, AIG

Vereinbarungen zu Kurzarbeit in der Coronakrise

11.04.2020 | Nach einem 14 Stunden-Verhandlungsmarathon haben IG Metall und Gesamtbetriebsrat (GBR) mit der Geschäftsleitung von Atos/Unify und dem Arbeitgeberverband MetallNRW eine neue Tarifvereinbarung verhandelt. Kern der Einigung sind Eckpunkte für die geplante Kurzarbeit im gesamten Atos-Konzern, neue Ansprüche für Eltern, die aufgrund der Schul- und Kindergartenschließungen ihre Kinder betreuen müssen und eine Neuregelung der Tariferhöhungen für 2020 und 2021.

Nachdem Atos beim GBR die Zustimmung zur Kurzarbeit beantragt und die IG Metall aufgefordert hatte, über eine Verschiebung der diesjährigen Tariferhöhung zu verhandeln, haben beide beschlossen, gemeinsam über ein Paket zu verhandeln.

Kurzarbeit für gesamte Belegschaft in Planung
Auch auf den Atos-Konzern in Deutschland wirkt sich die Corona-Krise aus. So will die Geschäftsführung aufgrund der Umsatzausfälle bereits ab dem 20. April 2020 Kurzarbeit einführen, um die Beschäftigten zu halten. Nach den vorgelegten Planungen soll davon nahezu die gesamte Belegschaft betroffen sein. Die Spannbreite der Kurzarbeit reicht in den unterschiedlichen Bereichen von 40 Prozent bis 100 Prozent.

Kurzarbeit: 90 Prozent des Netto abgesichert
Angesichts der vorgelegten Planungen war das Ziel von IG Metall und GBR, vor allem gute Regelungen für Kurzarbeit in der Corona-Krise zu vereinbaren. IG Metall und GBR konnten gemeinsam wichtige Eckpunkte für die Kurzarbeit durchsetzen:

  • Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten mindestens 90 Prozent ihres monatlichen Nettoentgelts. Das muss das Unternehmen mit Aufzahlungen sicherstellen.
  • Die Genehmigung der Kurzarbeit erfolgt von Woche zu Woche. Beschäftigte müssen spätestens zwei Arbeitstage vor einem Kurzarbeitstag informiert werden.

GBR und Geschäftsleitung haben direkt im Anschluss die vereinbarten Bedingungen in einen ausführlichen Betriebsvereinbarungsentwurf eingearbeitet.

Bis zu 13 Tage für Kinderbetreuung
Weiter haben die Vertragsparteien zusätzliche freie Tage zur Betreuung von Kindern aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten vereinbart. Im Ergebnis können ab Mai 2020 alle Beschäftigten mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr bis zu 13 freie Tage nehmen. So ist vereinbart, dass die fünf Arbeitszeitverkürzungstage als Wahloption für Unify, s+c und AIG auszuweiten. Hinzu kommen drei möglichen Tage aus dem Rahmentarifvertrag. Außerdem bekommen Eltern während der Corona-Schließungen neu fünf zusätzliche bezahlte Tage. Damit konnten GBR und IG Metall insbesondere Eltern sehr entlasten.

Erhöhung verschoben – MuE-Plus kommt 2021
Angesichts der erreichten Sicherheit für die Beschäftigten hat sich die IG Metall bereit erklärt, die Tariferhöhung für Atos und Unify in Höhe von 0,7 Prozent von Mai 2020 auf den Januar 2021 zu verschieben. Für alle Gesellschaften ist für 2021 jetzt geregelt, dass ab Januar die Entgelte um 0,7 Prozent angehoben werden und im Juli mit einer weiteren Erhöhung auf die Tariferhöhungen der Metall- und Elektroindustrie aufgestockt werden.
Der Mitgliedervorteil von 0,5 Prozent gilt jetzt für alle Mitglieder in allen Unternehmen, also auch die Beschäftigten von s+c, Bull und AIG. Er kommt einheitlich für alle ab dem 1. Januar 2021.

Guter Kompromiss in Krisenzeiten
Mit diesem Ergebnis ist angesichts der aktuellen Corona-Krise und den möglichen Auswirkungen ein guter Kompromiss gelungen. Die Nettoaufzahlung bei Kurzarbeit kann sich, auch im Vergleich mit anderen Unternehmen, sehen lassen. Eltern erhalten eine gute Unterstützung. Und auch die Zugeständnisse bewegen sich in einem vernünftigen Rahmen.

Tarifkommission und GBR stimmen zu
Bereits gestern haben die IG Metall Tarifkommission und der GBR über das Verhandlungsergebnis beraten und mit großer Mehrheit für die Annahme gestimmt. Die Erklärungsfrist läuft noch bis zum 14. April 2020.

 

Von: igm

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