18.07.2025 | Am 14. Juli haben sich die Tarifparteien auf eine Überführung der Beschäftigten im Geltungsbereich der TVSV in die regionalen Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie verständigt. In Berlin haben die Mitglieder mit ihrer Zustimmung am 17. Juli den Weg für das Verhandlungsergebnis frei gemacht.
Mehr als zwei Jahre Planung, Vorbereitung, Mobilisierung und teils schwierige Verhandlungen haben sich gelohnt. Vorbehaltlich der auf beiden Seiten erforderlichen Zustimmung ist damit nach mehr als 20 Jahren das Ende der tariflichen Benachteiligung für rund 12.000 Beschäftigte vor allem in den Siemens-Niederlassungen in Sicht. „Gemeinsam haben die Aktiven bei Siemens mit der IG Metall beharrlich und engagiert für das gute Ergebnis gearbeitet“, so Eileen Müller, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Berlin. „Wir danken allen Beteiligten, die diesen langen und nicht immer einfachen Prozess der Perspektive TVSV ermöglicht haben!“
Im Rahmen der Anfang Februar vereinbarten Eckpunkte haben beide Seiten Kompromisslösungen für die zentralen Themen - Angleichung der Arbeitszeit an den Flächentarif, Abschaffung der Qualifizierungsstunden, sukzessive Überführung in die Entgeltstruktur der Flächentarifverträge - gefunden. Das Gesamtpaket wurde in einem Verhandlungsergebnis formuliert und festgehalten.
Die Überführung soll schrittweise in den nächsten fünf Jahren erfolgen. Den Start macht bereits zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres eine deutliche Reduzierung der Qualifizierungsstunden, die künftig nur noch für tatsächlich stattfindende Qualifizierung erbracht werden müssen. Weitere Faktoren wie tarifliche Arbeitszeit und Entgelt folgen schrittweise. Nach der Überführung in den nächsten fünf Jahren sind die Beschäftigten dann nach mehr als zwanzig Jahren zurück in der tariflichen Fläche.
Das Verhandlungsergebnis:
Ab 1. Oktober 2025 gibt es nur noch 30 Stunden Eigenanteil an Qualifizierung, also
❌ kein pauschaler Abzug von Stunden mehr.
❌ nicht genutzte Qualifizierungszeit muss nicht mehr eingearbeitet werden.
❌ Entfall dieser Übergangsregelung zum 30.09.2030
Ab Mai 2026:
Ab 1. Oktober 2026:
Zum 30. September 2030:
Kantinenregelung