Neues Jahr, neue Regelungen:

Was ändert sich für Beschäftigte 2021?

05.01.2021 | Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, mehr Mindestlohn, steigende Pendlerpauschalen, steuerliche Erleichterungen fürs Homeoffice und kein Solidaritätszuschlag für Normalverdienende: Das neue Jahr bringt für die Beschäftigten viele Änderungen und an manchen Stellen auch mehr Geld mit sich.


Die Bundesregierung hat für 2021 zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die sich im Wahljahr auch im Geldbeutel der Beschäftigten bemerkbar machen. So setigt der Grundfreibetrag, für den keine Steuern entrichtet werden müssen, von bisher 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Alleinerziehende können höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro pro Monat. Die Familienkasse  passt die Beträge automatisch an. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.

Nach fast drei Jahrzehnten endet für rund 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätszuschlag. Lediglich für sehr hohe Einkommen bleibt der „Soli“ unverändert, während 6,5 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen ihn nur noch teilweise zahlen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2021 ab dem 1. Januar von 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde, ab 1. Juli auf 9,60 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Damit verringert sich die monatliche Höchstarbeitszeit in diesem Jahr ebenfalls in zwei Schritten, zunächst auf 47,37 Stunden pro Monat, ab 1. Juli auf 46,88 Stunden.

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk erhöht sich auf 12,40 Euro, für Leiharbeit ab April 2021 auf 10,45 Euro pro Stunden. Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Pro Tag im heimischen Büro können fünf Euro geltend gemacht werden, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale kann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.

Wer einen längeren Weg zur Arbeit zurücklegen muss, profitiert von einer höheren Pendlerpauschale. Während bislang pro Entfernungskilometer 30 Cent bei den Werbungskosten für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag angesetzt werden konnten, sind es jetzt 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Damit sollen Belastungen durch die höhere CO2-Bepreisung für Benzin und Diesel abgemildert werden.

Detailliertere Informationen findet Ihr hier beim Vorstand der IG Metall.

 

Von: Kathryn Kortmann

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