Welttag für menschenwürdige Arbeit

Weltweit fair arbeiten

07.10.2014 | Viele denken: Ausbeutung und prekäre Arbeit - doch nicht bei uns. Aber spätestens im Sommer, als bekannt wurde, dass rund 100 griechische und bulgarische Arbeiter buchstäblich im Dreck leben, wurde klar: Das gibt es auch hierzulande. Heute am Welttag für menschenwürdige Arbeit protestieren weltweit die Menschen gegen unsichere Arbeitsverhältnisse.

Prekäre Beschäftigung hat viele Gesichter: Hungerlöhne in asiatischen Textilbetrieben, Kinderarbeit in der Produktion von Smartphones, Leiharbeiter, die unter unwürdigen Bedingungen leben und arbeiten. So wie diesen Sommer im deutschen Lubmin. Damit wurde deutlich, was viele Menschen nicht für möglich hielten: Miese Arbeits- und Lebensbedingungen - die gibt es nicht nur in Niedriglohnländern. Prekäre Arbeit findet auch in Deutschland statt. Bei dem Skandal ging es um etwa 100 griechische und bulgarische Arbeiter, die unter menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen per Werkvertrag auf Werften und bei Windkraftfirmen eingesetzt waren. Die IG Metall handelte rasch. Die Gewerkschaft sammelte binnen weniger Stunden Spenden und kaufte das Nötigste für die Männer ein. Doch eigentlich ist die Politik gefordert. Der Gesetzgeber ist gefordert und muss den Missbrauch von Werkverträgen eindämmen.

Internationaler Druck

Der Gewerkschaftsdachverbände IndustriAll Europe und Global setzen sich am 7. Oktober dafür ein, unsichere Beschäftigung weltweit zu stoppen. "Wirtschaft muss auf guter Arbeit für die Beschäftigten und nicht auf Prekariat gegründet sein", heißt es in ihrem <link http: www.industriall-europe.eu committees _self>Aufruf zum weltweiten Aktionstag. Wie wichtig die Vernetzung der Gewerkschaften weltweit ist und was man konkret bewegen kann, zeigt das Beispiel des IT-Zulieferer NXP. Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen NXP gehörte früher zu Phillips und ist ein Zulieferer unter anderem von Apple. In seinem Werk auf den Philippinen wurden Gewerkschaftsmitglieder, die sich bei Tarifverhandlungen eingesetzt hatten, schikaniert und entlassen. Dagegen startete der Gewerkschaftsdachverband IndustriAll Global eine <link http: www.industriall-union.org global-campaign-defeats-union-busting-attack-at-nxp _self link>Kampagne, an der sich auch die Kollegen in der deutschen NXP-Niederlassung in Hamburg beteiligten. Der  Betriebsratsvorsitzende Werner Bradinal unterstützte einen Protestbrief an die Geschäftsleitung von NXP. Der internationale Druck bewirkte, dass die entlassenen Gewerkschafter teilweise wieder eingestellt wurden und dass eine Reihe prekär Beschäftigter einen festen Arbeitsvertrag erhielten.  

Auch hierzulande konnte schon einiges erreicht werden. So konnte die IG Metall die Bedingungen für Leiharbeitnehmer verbessern: Mit dem Mindestlohn, der ab Januar 2015 gezahlt werden muss, konnte ein wichtiger Damm gegen den wachsenden Niedriglohnsektor errichtet werden. Außerdem hat die Gewerkschaft zusammen mit anderen DGB-Gewerkschaften Tarifverträge für Leiharbeitnehmer verhandelt. Seit Anfang diesen Jahres erhalten Leihbeschäftigte, die in den Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, deutlich mehr Geld. Zudem gibt es mehr Sicherheit, denn nach 24 Monaten Einsatzzeit müssen die Unternehmen den Leiharbeitern einen festen Arbeitsvertrag anbieten.

Auch für die Beschäftigten in Werkverträgen engagiert sich die IG Metall - nicht nur mit Spenden und erster Hilfe wie bei den Wanderarbeitern in Lubmin. Doch da in der betrieblichen Praxis den Betriebsräten bei Werkverträgen meistens die Hände gebunden sind, fordert die IG Metall, dass Betriebsräte bei der Vergabe von Werkverträgen mitbestimmen können.  

Was gesetzlich geregelt werden muss

Mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können Gewerkschaften Auswüchse bei Fremdvergaben immer wieder begrenzen. Doch um die Situation grundsätzlich zu verbessern, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die IG Metall fordert daher

  • ein Zustimmungsverweigerungsrecht für Betriebsräte. Das muss im Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden, damit die betriebliche Interessenvertretung verhindern kann, dass Aufträge nach außen gegeben werden. 
  • ein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften, damit sie gegen den Missbrauch von Werkverträgen klagen können.
  • eine Beweislastumkehr. Denn bisher muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass ein illegaler Scheinwerkvertrag vorliegt. Das ist in der Realität kaum möglich, weil Arbeitnehmer in der Regel keinen Zugang zu den entscheidenden Informationen und Unterlagen haben. Ziel ist, dass künftig der Arbeitgeber in der Pflicht ist, die Rechtmäßigkeit des Werkvertrags nachzuweisen.
  • eine Generalunternehmerhaftung. Da in der Praxis die Aufträge oft immer weitergereicht werden - von Sub- an Sub-Sub-Unternehmer bedeutet das auch, dass die Verantwortung für die Missstände weitergegeben werden. Mit einer Generalunternehmerhaftung liegt die Verantwortung beim Auftrag gebenden Unternehmen.

<link http: www.igmetall.de sid-fe39803f-49b5f7c3 welttag-fuer-menschenwuerdige-arbeit-14441.htm external-link-new-window externen link in neuem>Weitere Informationen und links:

Von: igm

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