25.08.2025 | Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal ausdrücklich festgehalten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können: auch nicht bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Micha Heilmann, dka Fachwanwälte Rechtsanwälte, informiert ausführlich.