AFTER WORK CLUB im IG METALL-HAUS
am 22. März von 17.00 bis 19.00 Uhr im IG Metall-Haus
Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit – Rechtsprechung des EuGH und neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
„Stechuhr-Urteil“ und „Das ist das Ende der Vertrauensarbeitszeit“ – so waren die Reaktionen aus dem Arbeitgeberlager, als am 13.09.2021 – 1 ABR 22/21 das Bundesarbeitsgericht einen Fall entschied, in dem ein Betriebsrat ein Initiativrecht auf Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassungstechnik durchzusetzen versuchte. Das Bundesarbeitsgericht hat das Initiativrecht des Betriebsrats nicht gesehen, aber deutlich formuliert: „Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen.“ Was folgt aus dieser Entscheidung für die Betriebsräte, für die Beschäftigten, für die Arbeitgeberseite? Was können Betriebsräte tun, wenn es gar keine oder nur eine „manuelle“ Zeiterfassung gibt? Ist die Vertrauensarbeitszeit wirklich tot? Das Bundesarbeitsministerium sitzt an einer Novellierung des § 16 ArbZG und alles wartet auf eine Konkretisierung der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 - C-55/18, auf die die Zeiterfassungsdiskussion zurückgeht. Der Impulsreferent RA Nils Kummert spürt diesen Fragen nach und stellt die arbeitsrechtliche Diskussion dar.
Nils Kummert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner in der Kanzlei dka, langjährige Erfahrung in der juristischen Beratung von Abeitnehmer*innen und Betriebsrät*innen
kostenfrei für IG Metall-Mitglieder
Veranstalter: |
IG Metall Berlin
|
Datum: | Mittwoch, 22. März 2023 |
Beginn: | 17:00 Uhr |
Ende: | 19:00 Uhr |