Weihnachtsgeld

Mit Tarif fällt die Bescherung besser aus

19.11.2013 | Viele Beschäftigte warten im November sehnsüchtig auf ihren Lohnzettel. Denn mit dem Weihnachtsgeld gibt es noch einen ordentlichen Batzen zum normalen Gehalt oben drauf. In einem Betrieb mit Tarifbindung sind die Aussichten auf die Sonderzahlung besonders gut.

Foto: IG Metall

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers. In der Regel wird es als Einmalbetrag im November ausgezahlt. Der Arbeitnehmer bekommt ihn zusätzlich zu seiner normalen Vergütung, er muss allerdings Steuern und Sozialabgaben darauf abführen. Das Weihnachtsgeld wird auch als Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgratifikation, tarifliche oder freiwillige Sonderzahlung, 13. Monatsgehalt, Erfolgsbonus oder Jahresprämie bezeichnet.


Die Zahlung sollte ursprünglich zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes beitragen. Die früheste Form des Weihnachtsgeldes gab es bei den Schustern. Die Gesellen bekamen traditionell zum Weihnachtsfest ein Stück Leder geschenkt, um sich daraus ein Paar Schuhe zu machen.

Fest im Budget eingeplant

Insgesamt können gut die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer mit zusätzlichem Geld  rechnen. Das Weihnachtsgeld wird von denen, die es bekommen, für größere Anschaffungen eingerechnet. Die Konsumfreudigkeit der Menschen zum Jahresende wird makroökonomisch regelmäßig eingeplant. Das Weihnachtsgeschäft ist eine feste Größe für die Binnennachfrage.

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Verlangt werden kann es nur, wenn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine arbeitsvertragliche Vereinbarung vorliegen. In den einzelnen Branchen existiert eine Vielzahl von Tarifverträgen über Sonderzahlungen. In der Metallindustrie sehen die Tarifverträge eine Sonderzahlung von mindestens 50 bis 55 Prozent des Monatseinkommens vor. Außerdem kann sich der Anspruch aus "betrieblicher Übung" oder dem Gleichheitsgrundsatz herleiten.

Mit Tarif besser dran

Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich verteilt. Laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung gilt: Je größer der Betrieb, umso höher ist die Sonderzahlung. Wichtig ist auch die Tarifbindung. In Firmen mit Tarifvertrag gibt es zu 71 Prozent Weihnachtsgeld. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es nur 41 Prozent. Ob das 13. Monatsgehalt üppiger ausfällt, hängt auch davon ab, in welcher Höhe die Tarifabschlüsse in einer Branche ausgehandelt wurden. Je größer die vereinbarte Lohnsteigerung, desto stärker steigt in der Regel das vom Monatseinkommen prozentual berechnete Weihnachtsgeld.


Frauen benachteiligt

Ein Gefälle, was das Weihnachtsgeld angeht, gibt es zwischen West und Ost. In Ostdeutschland kommen 39 Prozent der Beschäftigten in den Genuss der Sonderzahlung, in Westdeutschland sind es 58 Prozent. Frauen erhalten weniger oft Weihnachtsgeld als Männer. Bei Frauen sind es 51 Prozent, bei Männern dagegen 57 Prozent. 

Das liegt unter anderem daran, dass große tarifgebundene Industriebetriebe, wo überwiegend Männer arbeiten, üblicherweise Weihnachtsgeld zahlen und teilweise noch eine Ergebnisbeteiligung ausschütten. Im Dienstleistungssektor mit einem hohen Frauenanteil werden die Belegschaften insgesamt schlechter entlohnt. Weil Frauen mehr in Teilzeit arbeiten, steht ihnen ein entsprechend geringerer Anteil des Weihnachtsgeldes zu.

Von: igm

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