Betriebsratswahlen - Aktuelle Entscheidungen

Rechtliche Hinweise von Rechtsanwalt Damiano Valgolio

24.01.2014 | Die Betriebsratswahlen werden in den meisten Betrieben in diesen Wochen schon vorbereitet. Die Fachanwälte des Rechtsberatungsteams der IG Metall haben dazu für einige Themen Tipps und Hinweise erarbeitet. Heute geht es um die Listen für die Betriebsratswahl.

Foto: Christian von Polentz/ transitfoto.de

Damit eine Liste bei den Betriebsratswahlen Erfolg hat, müssen Beschäftigte kandidieren, die den Rückhalt der Belegschaft haben. Es müssen Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden, die sich glaubwürdig und engagiert für ihre Kollegen einsetzen.

Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten sind allerdings auch einige rechtliche Vorgaben zu beachten: Bei den Betriebsratswahlen können nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer antreten, die seit mindestens sechs Monaten betriebszugehörig sind. Das bedeutet, man muss einen Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber haben und in den Betrieb tatsächlich eingegliedert sein.

Eingegliedert ist meistens, wer seine Arbeitsanweisungen von der Leitung des jeweiligen Betriebes bekommt. Das gilt auch dann, wenn man einige Zeit im Ausland eingesetzt wurde oder im Außendienst tätig ist. Auch Kolleginnen und Kollegen, denen gekündigt wurde, kommen als Kandidaten in Betracht, wenn die Kündigungsfrist noch läuft oder ein Kündigungsschutzprozess andauert. Und natürlich können auch kranke Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsrat gewählt werden oder solche, die sich in Elternzeit oder im Mutterschutz befinden. Dasselbe gilt für alle, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Die Staatsangehörigkeit ist egal.

Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dürfen im Einsatzbetrieb zwar mitwählen, wenn ihr Einsatz mehr als drei Monate dauert. Als Kandidaten dürfen sie im Entleihbetrieb aber nicht aufgestellt werden. Dies gilt auch für Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen eines Werk- oder Dienstvertrages in einem anderen Betrieb zum Einsatz kommen. Denn sie haben keinen Arbeitsvertrag mit dem dortigen Betriebsinhaber.

Auszubildende dürfen kandidieren, sie müssen aber zum Zeitpunkt der Wahl volljährig sein. Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung können ebenfalls antreten. Werden sie gewählt, müssen sie sich für ein Amt entscheiden.

Es sollte gründlich geprüft werden, ob alle Kandidaten auf der Liste wirklich wählbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann schlimmstenfalls die gesamt Liste nicht zur Wahl zugelassen werden.

Auch der Wahlvorstand muss prüfen, ob alle Kandidaten wirklich antreten dürfen, wenn eine Liste eingereicht wird. Er muss außerdem überprüfen, ob ein Bewerber wirklich nur auf einer Liste antritt und ob er schriftlich seine Zustimmung zur Kandidatur erklärt hat. Diese Prüfung durch den Wahlvorstand muss so schnell wie möglich erfolgen, damit die Einreicher einer mangelhaften Liste noch fristgemäß nachbessern können. Das gilt insbesondere an dem Tag, an dem die Vorschlagsfrist abläuft. Informiert der Wahlvorstand die Einreicher dann nicht sofort über Mängel ihrer Liste, kann die ganze Wahl anfechtbar sein.

Außerdem muss jede Liste die erforderliche Zahl von Unterstützer-Unterschriften haben. Diese Unterschriften dürfen aber erst gesammelt werden, wenn die Liste wirklich komplett ist. Auch die Kandidaten selbst dürfen erst als Unterstützer unterschreiben, wenn auch alle anderen Kandidaten auf der Liste stehen. Im Zweifelsfall am besten beim betreuenden Gewerkschaftssekretär der IG Metall nachfragen oder beim Anwalt des Betriebsrates.

Rechtsanwalt Damiano Valgolio aus der Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte. Er ist seit 2012 im Team der Rechtsberatung für die IG Metall Berlin tätig. Die Kanzlei dka | Rechtsanwälte und Fachanwälte - ein Zusammenschluss von 16 Rechts- und Fachanwälten und -anwältinnen, die in den Themengebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht spezialisiert sind. Diese Kanzlei vertritt im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Interessenvertretungen (Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Bereich) und Gewerkschaften.

 

 

Von: aw

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