Alle vier Jahre wählen Belegschaften ihren Betriebsrat, der ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Das nächste Mal von März bis Mai 2014. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten, haben sie das gleiche Wahlrecht wie die Stammbeschäftigten.
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