Mehr Schutz und Mitbestimmung von Leiharbeitnehmern im Einsatzbetrieb

IG Metall begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

15.03.2013 | Die IG Metall hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 begrüßt, wonach Leiharbeiter bei der Festlegung der Belegschaftsgröße für die Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder mit zu zählen sind.

„Das ist eine konsequente und wichtige Entscheidung zum Schutz der Leiharbeiter und Stammbeschäftigten durch mehr Mitbestimmung im Einsatzbetrieb“, sagte IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel am Donnerstag.

Das Bundesarbeitsgericht habe damit schwere Hindernisse bei der Betreuung von Leiharbeitern im Einsatzbetrieb durch Betriebsräte und der Wahrnehmung von Mitbestimmung für alle Beschäftigten beseitigt.

Die Entscheidung habe große Bedeutung bei den kommenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2014. Sie wirke sich positiv auf die Anzahl aller Betriebsratsmandate sowie der freizustellenden Betriebsratsmitglieder aus. Auch in der Unternehmensmitbestimmung, bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates, zählen Leiharbeiter damit gleichberechtigt neben der Stammbelegschaft mit. „Jetzt haben die Betriebsräte bessere Voraussetzungen, sich für die Interessen aller Beschäftigen im Betrieb einzusetzen“, sagte Höbel.

Im betrieblichen Alltag seien die Anforderungen an die Betriebsräte aus dem Einsatz von Leiharbeit besonders hoch, beispielsweise wenn es um Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Überwachung der Einhaltung spezieller Tarifverträge geht. Gerade in Ostdeutschland wurde in vielen Unternehmen die Leiharbeit zum strategischen Instrument der Personalwirtschaft. Mit Leihkräften wurden große Belegschaftsteile ersetzt. Bei den Betriebsratswahlen existierten die Leiharbeitnehmer jedoch nicht, obwohl Betriebsräte per Gesetz für alle Beschäftigten, auch für die im Betrieb eingesetzten Leiharbeitskräfte, zuständig sind. „Es ist wieder einmal beschämend, dass erst das Bundesarbeitsgericht der undemokratischen Zweiklassenkultur im Betrieb ein Ende bereiten muss. Die Bundesregierung ignoriert beharrlich die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und das gemeinsame Interesse der Leiharbeiter und Stammbelegschaften für eine gute Mitbestimmung“, sagte Höbel.

„Wir begrüßen die Entscheidung des BAG, die die Voraussetzung schafft, der Ausweitung der prekären und ungeschützten Beschäftigung besser entgegenzutreten“, so Klaus Abel, Zweiter Bevollmächtigter IG Metall Berlin.

Von: aw

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