Leiharbeit

Leiharbeit: Bis zum 30. November Antrag auf Extrazahlung zum Weihnachtsgeld stellen

24.10.2022 | Steigende Lebensmittelpreis und Energiekosten auf Rekordniveau: das Leben ist teuer geworden. Umso besser, dass Leiharbeitsbeschäftigte unter den IG Metall-Mitgliedern auch 2022 Anspruch auf eine Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben. Um Anspruch auf bis zu 200 Euro mehr zu haben, müssen sie mindestens zwölf Monate Mitglied der IG Metall, länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sein und rechtzeitig bis zum 30. November einen Antrag auf das Extrageld stellen. Wie das geht, erfährst Du hier.

IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit haben bis zum 30. November Zeit, ihre Extrazahlung zum Weihnachtsgeld zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit haben bis zum 30. November Zeit, ihre Extrazahlung zum Weihnachtsgeld zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

IG Metall-Mitglieder (und Leihbeschäftigte anderer DGB-Gewerkschaften), die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, und bei einem Leihbetrieb arbeiten, der an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden ist, dürfen sich zum Jahresende über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Für sie zahlt sich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft direkt in klingender Münze aus. Gleich zweimal im Jahr haben sie Anspruch auf Extrazahlungen – im Sommer gibt es Urlaubs- und im Winter Weihnachtsgeld.

Wer alle Voraussetzungen erfüllt und in den Genuss des Mitgliedervorteils kommen möchte, sollte lediglich in der einzuhaltenden Frist ihren/seinen Antrag an die Verleihfirma stellen. Dafür gelten folgende Fristen:

  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November
  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni

Wichtig: Die Anträge müssen fristgerecht beim Verleiher eingehen. Es zählt der Post- oder E-Mail-Eingang.

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November). Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld.

So funktioniert die Antragstellung:
1.    Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
2.    Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.

Und dann?
Danach heißt es Entgeltnachweis prüfen, ob die Extrazahlung auch bei Euch angekommen ist. Bei Problemen, Unsicherheiten und Fragen dazu und zur Antragstellung hilft Dir Deine IG Metall Berlin.

Infos in zwölf Sprachen
Die IG Metall stellt die wichtigsten Informationen zum Mitgliedervorteil für Leihbeschäftigte in zwölf Sprachen zur Verfügung: in Arabisch, Deutsch, Englisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. Die Links zu den einzelnen Sprachen findest Du hier.

Mitglied werden
Wenn Du noch kein Mitglied bist, kannst Du das hier schnell ändern und Dir in einem Jahr ebenfalls den Mitgliedervorteil sichern. Weitere Informationen rund um den Mitgliedervorteil gibt es hier.

Von: igm-bbs/kk

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