Betriebsratswahlen 2014

Leiharbeitsbeschäftigte bestimmen mit

05.11.2013 | Alle vier Jahre wählen Belegschaften ihren Betriebsrat, der ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Das nächste Mal von März bis Mai 2014. Auch Leiharbeitnehmer wählen mit. Wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten, haben sie das gleiche Wahlrecht wie die Stammbeschäftigten.

Foto: IG Metall

Leiharbeitnehmer haben nicht nur einen, sondern zwei Arbeitgeber: die Zeitarbeitsfirma, mit der sie ihren Arbeitsvertrag haben - und der Einsatzbetrieb, in dem sie arbeiten.


An wen nun wenden, wenn es etwas zu regeln gibt? Alle Fragen zum Arbeits- und Tarifvertrag bereden Leiharbeitnehmer mit ihrem Verleiher. Doch den bekommen sie nicht immer zu greifen. Und alles, was mit dem direkten Arbeitsplatz zu tun hat, besprechen sie mit ihrem Einsatzbetrieb. Und der verweist nicht selten auf ihren Verleiher.

Doppelt hält besser: aktiv werden und mitbestimmen

In solchen Fällen hilft der Betriebsrat. Meist gibt es einen im Einsatzbetrieb, der auch für die Leiharbeiter ein kompetenter Ansprechpartner ist. In den Zeitarbeitsfirmen, also in Verleihbetrieben, sind seltener Arbeitnehmervertreter anzutreffen. Nicht zuletzt, weil viele Beschäftigte sich untereinander gar nicht kennen. Zwar ist die Organisation einer Betriebsratswahl in Zeitarbeitsfirmen nicht einfach, aber auch nicht unmöglich. Die IG Metall unterstützt Leihbeschäftigte, wenn sie in ihrem Verleihbetrieb einen Betriebsrat gründen wollen. Deshalb empfiehlt sie: Aus der speziellen Arbeitssituation als Leiharbeitskraft das Beste herausholen, Mitbestimmungsrechte nutzen und mit Leiharbeitskollegen einen Betriebsrat gründen.

Betriebsrat - die erste Adresse im Einsatzbetrieb

Ob Arbeitsschutz, Arbeitszeitbeginn oder einfach nur Kantinennutzung: Im Einsatzbetrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle. Er berät und bestimmt mit:

  • bei Fragen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • zum Schichtplan oder bei unvorhergesehenen Überstunden
  • bei Arbeitszuweisung oder Versetzung
  • beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • bei der Verhaltens- und Leistungskontrolle.

Außerdem achtet der Betriebsrat darauf, dass der Arbeitgeber Tarifverträge, Vereinbarungen und Gesetze einhält. Das gilt auch für die Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen zur besseren Bezahlung von Leiharbeitnehmern.

Bei der Wahl das Beste herausholen

Im Einsatzbetrieb dürfen Leiharbeiter nicht nur an Betriebsversammlungen teilnehmen, sondern auch den Betriebsrat mitwählen - und zwar, wenn sie bereits drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Und sie zählen bei der Größe des Betriebsrats mit. Leiharbeitsbeschäftigte sind daher mit ausschlaggebend, wie durchsetzungsfähig der Betriebsrat ist.

Mit der IG Metall Leiharbeit fair machen

Mit ihrer Kampagne "<link http: www.gleichearbeit-gleichesgeld.de _blank link>Gleiche Arbeit gleiches Geld" setzt sich die IG Metall dafür ein, dass Leiharbeitskräfte den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten bekommen sowie die gleichen Rechte und den Schutz. Das betrifft auch die Arbeitsbedingungen: vom Arbeits- und Gesundheitsschutz über die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatem bis zu fairen Arbeitszeitregelungen. Neu gewählten Betriebsräten hilft die IG Metall bei ihrer Arbeit mit Rat und Tat - sowohl in den Entleih- als auch in den Verleihbetrieben.

Die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften handeln faire und starke Tarifverträge für Stammbelegschaften und Leiharbeitskräfte aus. In der Metall- und Elektroindustrie hat die IG Metall zum Beispiel ab der sechsten Einsatzwoche <link http: www.igmetall.de leiharbeit-entgelte-6585.htm>Branchenzuschläge von bis zu 50 Prozent durchgesetzt. Und nach spätestens 24 Monaten Einsatzzeit muss der Betrieb den Leiharbeitnehmern ein festes Arbeitsverhältnis anbieten. Die IG Metall wacht weiterhin darüber, dass Leiharbeit nicht zum Lohndumping missbraucht werden kann.

Mitbestimmung ohne Risiko

Viele Leiharbeitskräfte arbeiten in unsicheren Jobs und scheuen deshalb oft davor zurück, sich für oder in einem Betriebsrat zu engagieren. Doch dafür gibt es keinen Grund: Betriebsräte sind demokratisch gewählt - sie haben die IG Metall und das <link http: www.gesetze-im-internet.de betrvg index.html _blank link>Betriebsverfassungsgesetz im Rücken: Auch Betriebsratsmitglieder im Verleihbetrieb genießen einen besonderen Kündigungsschutz ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leistet die IG Metall <link http: www.igmetall.de ig-metall-rechtsschutz-2403.htm>Rechtsschutz für ihre Mitglieder.

Ein Betriebsrat ist so stark, wie die Beschäftigten ihn machen. Das haben auch Leiharbeitnehmer in der Hand. Deshalb sollten ab drei Monaten Einsatzzeit den Betriebsrat im Einsatzbetrieb mitwählen.

Von: igm

Unsere Social Media Kanäle