Leiharbeit

Neuer Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer

17.09.2013 | Für Leiharbeitnehmer gibt es mehr Geld. Ab 1. Januar 2014 steigt das Grundentgelt in drei Stufen um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten. Der Mindestlohn erhöht sich ebenfalls drei Mal - bis zum 1. Juni 2016 auf 9 Euro im Westen und auf 8,50 Euro im Osten. Das und noch mehr bringt das Tarifergebnis, auf das sich Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbände in Berlin einigten.

IG Metall

 Für Leiharbeitnehmer gibt es mehr Geld. Ab 1. Januar 2014 steigt das Grundentgelt in drei Stufen um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten. Der Mindestlohn erhöht sich ebenfalls drei Mal - bis zum 1. Juni 2016 auf 9 Euro im Westen und auf 8,50 Euro im Osten. Das und noch mehr bringt das Tarifergebnis, auf das sich Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbände in Berlin einigten.

Die DGB-Tarifgemeinschaft hat mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP am Dienstagmorgen in Berlin einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Danach steigt das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte in drei Stufen ab 1. Januar 2014 um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Dezember 2016 gelten.

Einkommenssituation verbessert sich erheblich


Auch der Mindestlohn erhöht sich: In der ersten Stufe ab 1. Januar 2014 auf 8,50 Euro im Westen. Danach auf 8,80 Euro zum 1. April 2015 und auf 9 Euro zum 1. Juni 2015. Im Osten steigt der Mindestlohn ebenfalls in der Laufzeit auf 8,50 Euro. Der Lohnunterschied zwischen Ost und West wird dabei deutlich reduziert.

"Der ausgehandelte Tarifvertrag und insbesondere der Mindestlohn von 8,50 Euro sichert und verbessert die Einkommenssituation für die Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland erheblich", erklärt Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Zusammen mit den <link http: www.igmetall.de fragen-und-antworten-zum-branchenzuschlag-in-der-leiharbeit-10726.htm>IG Metall-Branchenzuschlägen kommen eingesetzte Leiharbeitnehmer in Metall- und Elektrobetrieben einer fairen Entlohnung einen deutlichen Schritt näher.

In den untersten Entgeltgruppen EG 1 - 4 konnten die Gewerkschaften zudem die Entgeltgruppenbeschreibungen zugunsten der Beschäftigten ändern. Die neuen Beschreibungen ermöglichen Facharbeiterinnen und Facharbeitern eine Höhergruppierung.

Streikbrucharbeiten nicht mehr möglich

Darüber hinaus ist es gelungen, den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher in bestreikten Betrieben zu unterbinden. Das stärkt die Gewerkschaften. Damit wird in Zukunft verhindert, dass Leiharbeitnehmer von den Arbeitgebern eingesetzt werden können, um das grundgesetzlich garantierte Streikrecht zu unterlaufen. Und mit den verlängerten Ausschlussfristen haben jetzt die Leiharbeitnehmer zum Beispiel bei Lohnstreitigkeiten mehr Zeit, ihre Ansprüche einzuklagen.

Allerdings ist der Tarifvertrag für die Leiharbeitnehmer kein Allheilmittel. Die IG Metall kann mit Tarifverträgen das Problem der unfairen Leiharbeit nicht komplett lösen. Weder den generellen Missbrauch, noch die fehlenden Lohnuntergrenzen in vielen Branchen. Hier ist die Politik gefordert. Denn das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Leiharbeit regelt, lässt weiterhin Missbrauch zu.

Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" gehört ins Gesetz

Der Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" gehört ins Gesetz geschrieben - ohne Wenn und Aber. Außerdem drängt die IG Metall darauf, dass die Leiharbeit wieder auf ihren eigentlichen Zweck begrenzt wird - nämlich, um damit Auftragsspitzen abzufedern. Und das Synchronisationsverbot muss wieder her, nachdem Verleihfirmen Arbeitnehmer nicht nur für die Dauer eines Einsatzes beschäftigen dürfen. Auch die Verleihdauer muss gesetzlich begrenzt werden, fordert die IG Metall.

"Die Aufgabe liegt darin, Leiharbeit nicht als Instrument zum Lohndumping einzusetzen und auch das systematische Ausweichen in Werkverträge zu bekämpfen", fordert Tarifexpiertin Schwitzer. "Die Politik darf hier nicht rum eiern, sondern muss durch klare gesetzliche Regelungen den Missbrauch von Leiharbeit eindämmen." Das Ziel bleibt die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern. Dafür macht die IG Metall weiter Druck und setzt ihre Leiharbeitskampagne fort.

Die Tarifkommission der IG Metall berät am heutigen Dienstag in Frankfurt am Main das Verhandlungsergebnis. Erst wenn alle Seiten dem Ergebnis zustimmen, ist der Tarifvertrag wirksam.

Von: igm

Unsere Social Media Kanäle